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"Dienstwagenaffäre" auch um "Zensursula"

gelöscht_84526 / 12 Antworten / Flachansicht Nickles

Ist vielleicht nicht so "dramatisch" wie die Affäre um den Dienstwagen von der Frau Schmidt, aber zu denken gibt es allemal.

Da verweigert Frau v.d. Leyen die Einsicht in Fahrtenbücher wegen "der Vielzahl von personenbezogenen Daten" in diesen Fahrtenbüchern. Peter Schaar, deutscher Datenschutzexperte und der derzeitige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, sieht das allerdings nicht so. Man könne diese Begründung "nicht nachvollziehen", heißt es in einem dem "Stern" vorliegenden Schreiben der Behörde des Bundesbeauftragten. Sie forderte das Ministerium dieser Tage darum auf, "die ablehnende Entscheidung zu überprüfen".

Zum Bericht bei Stern.de geht es hier: Klick.

Meine Meinung: Wenn da doch nichts vorliegt, warum wird da versucht, was zu verheimlichen oder zu verdecken/vertuschen? Bin mal gespannt, wie das noch weitergeht...

Gruß
K.-H.

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gelöscht_84526 peterson „Grundsätzlich hat sie Recht. Wie der Dienstherr da Einblicke hat, ist eine...“
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In so einem Buch steht ja noch mehr drin_
Getankt, Ölwechsel, gefahrene km, usw, usw,


Folgende Angaben gehören in ein Fahrtenbuch:

* Datum und Kilometerstand zu Beginn jeder einzelnen beruflichen Fahrt

* Datum und Kilometerstand auch zum Ende der beruflichen Fahrt

* Reiseziel (die Angabe muss auch für einen Außenstehenden leicht nachvollziehbar sein), bei Umwegen auch Reiseroute

* Reisezweck oder Grund der Reise, Aufgesuchte Gesprächspartner (mit Namen, die Angaben können in einem gesonderten Verzeichnis geführt werden). Alle Umwege und "Irrfahrten" müssen aufgezeichnet werden

* Handelsvertreter, Außendienstmitarbeiter müssen angeben, welche Kunden an welchem Ort besucht wurden. Zwischenentfernungen müssen nur dann angegeben werden, wenn sich gegenüber der direkten Fahrstrecke Abweichungen (zum Beispiel durch Verfahren) ergeben haben

* Taxifahrer müssen die einzelnen Strecken nur aufzeichnen, wenn sie außerhalb des "Pflichtgebietes" unterwegs sind

* Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können mit einem Kürzel eingetragen werden.

* Für Privatfahrten reicht die Kilometer Angabe aus ("privat 56km").

Da müsste also nichts eingetragen werden, was "vertuscht" werden müsste.....

Gruß
K.-H.
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