So wie ich es bisher verstanden habe, werden Gebühren fällig für alle Geräte, die lediglich in der Lage sind – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung – GEMA-Musik wiederzugeben und/oder zu speichern, bzw. GEZ-Sendungen zu empfangen und/oder zu speichern, weil die tatsächliche Nutzung von diesen Institutionen kostendeckend nicht kontrollierbar ist.
Ist hier möglicherweise nicht der Rechtsgrundsatz, dass eine Person so lange als unschuldig zu gelten hat, solange ihr ein Vergehen nicht nachgewiesen ist, irgendwie durch die herrschende Rechtsprechung zugunster dieser Institutionen außer Kraft gesetzt worden?
Gruß
Hans-Peter