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News: Dell droht Millionenverlust

140.000 LCD-Monitore für rund 11 Euro "verkauft"

Redaktion / 31 Antworten / Flachansicht Nickles

Einen brandneuen 19 Zoll LCD-Monitor im Wert von rund 107 Euro für schlappe 15 US-Dollar (rund 11 Euro) ergattern - gibts nicht? Doch gibts - zumindest fast. Über 25.000tausend Kunden in Taiwan drückten im Dell-Onlineshop auf die "Kaufen-Taste" und bestellten binnen 8 Stunden rund 140.000mal das Megaschnäppchen.

Die Preisangabe war natürlich "Blödsinn" - Dell hat sich bei der Preisneugestaltung seines Online-Katalogs schlichtweg "vertippt", eigentlich sollte der Preis des Monitors auf 150 Dollar geändert werden. In "deutschen Katalogen" können sich Anbieter mit einer Angabe wie "Irrtümer vorbehalten" schützen, in Taiwan scheint das nicht zu gehen.

Dortige Verbraucherschützer wollen Dell jetzt dazu "zwingen", die Monitore für 11 Euro zu liefern, andernfalls drohen rechtliche Schritte aufgrund Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln. Immerhin zeigen sich die Verbraucherschützer ein bisschen kooperationswillig.

Sie haben Dell als Schlichtung angeboten, allen Bestellern zumindest einen Monitor zum Spottpreis zu liefern und für darüber hinausgehende Bestellmengen zumindest einen Sonderpreis einzuräumen.

Columbo2 Redaktion „140.000 LCD-Monitore für rund 11 Euro "verkauft"“
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Als Jurist mit langjähriger Berufserfahrung kann ich dazu nur sagen:
So etwas ist in Deutschland unmöglich. Weshalb ? Nun, hierzulande weiß jeder, daß ein Vertrag nur durch Angebot und Annahme (des Ange- bots) zustande kommt. Nachzulesen in den §§ 145 ff. BGB.

Jedoch ist weder eine im Schaufenster eines Kaufhauses ausgelegte Ware ein (mündliches) Angebot im Sinne des Vertragsrechts, sondern eine bloße, sogenannte "invitatio ad offerendum" (das ist eine "Einladung zur Abgabe einer Willenserklärung") an den jeweiligen Betrachter. Also muß der Kunde zuerst sein Kaufangebot (dem Verkäufer gegenüber) erklären. Dieser kann, muß jedoch nicht die Annahme des Angebots erklären.

Warum ? Nun, es könnte ja sein, daß der Käufer illiquid ist, kein Geld hat, die eidesstattliche Ver- sicherung bereits abgegeben hat (also pfandlos ist) etc. pp.

In Deutschland könnte die Fa. Dell jedem "Tastendrücker" sagen, der einen solchen Monitor kaufen will, daß der Preis dafür 150
Dollar (also den wahren Wert der Ware) beträgt. Ob dann noch die ca. 25.000 "Kunden" bereit sind, jeweils 150 Dollar per Vorkasse auf den Tisch (der Fa. Dell) zu blättern, bleibt abzuwarten.

Jedenfalls liegt nach deutschem Recht gar kein (Kauf-)Vertrag vor und die Fa. Dell wäre fein raus.

Daher mein Tip: Beim nächsten Taiwan-Urlaub in die Clongs fahren, dort auf nicht preisausge- zeichnete Ware deuten und sagen, daß man(n)/frau diese für 1 Eurocent jetzt kaufen will und sodann den Anbieter auf Herausgabe der Ware verklagen. Mal sehen,
was das taiwanesische Gericht dazu sagen wird.

Die Taiwanesen sind ja weltweit dafür bekannt,
daß sie alle:
a) ehrlich, b) liquide und c) vertragstreu sind.
Deshalb brauchen sie auch keine Gerichte !
(außer in den Restaurants)


Zum Kopierschutz und zur Reisewahl: Griechenland, Japan, Brasilien, Österreich und ein weiteres, mir momentan nicht einfallen
wollendes Land haben das gute alte deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (ca. 20 Jahre vor dem 01.01. 1900 entwickelt) per "Raubkopie" übernommen. Die Gesellschaft für Wort und
Schrift hat bis heute keine Lizenzgebühren von
diesen Staaten verlangt !

Columbo2

Billiger Sprit schuerhaken