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News: GEMA feiert Durchbruch

Daumenschrauben für Rapidshare

Redaktion / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit die Medienindustrie klassische Tauschbörsen wie Emule und Bittorrent scharf überwacht, verwenden viele Download-Dienste wie Rapidshare, sogenannte "Sharehoster". Die argumentieren mit dem gleichen Konzept wie die Usenet-Anbieter: man stelle lediglich das Instrument zur Verfügung mit denen Menschen Daten tauschen können, hat selbst allerdings keine Einflussmöglichkeit darauf, was getauscht wird.

Seit Anfang Mai fühlen sich die Nutzer solcher moderner Tauschbörsen allerdings nicht mehr wirklich sicher. Da kam raus, dass das Schweizer Unternehmen angeblich die IP-Daten eines Uploaders zwecks Strafverfolgung an die Behörden rausgerückt hat. Richtig dumm verplappert hat sich Rapidshare dann schließlich in einer Pressemitteilung, mit der die Sache eigentlich "gerade gebogen" werden sollte (siehe Rapidshare warnt vor sich selbst). Seit dem dürften die Userzahlen bei Rapidshare wohl eher schrumpfen.

Seit heute hat Rapidshare allerdings ein viel größeres Problem. Am 12. Juni untersagte das Hamburger Landgericht Rapidshare die Bereitstellung von 5.000 Musikdateien. Die GEMA feiert den Gerichtsentscheid in einer aktuellen Pressemitteilung als "Durchbruch im Kampf gehen die Online-Piraterie" und spricht von einem Gegenstandswert in Höhe von 24 Millionen Euro.

Jetzt müssen die Rapidshare-Betreiber dafür sorgen, dass die 5.000 aufgelisteten Musiktitel nicht mehr über ihren Dienst getauscht werden. Aus Sicht der GEMA stellt das Hamburger Urteil klar, dass das Argument der Sharehoster, ihre Dienste seien nicht kontrollierbar, keinen Bestand hat. Aussage der GEMA: "Wenn wir es schaffen gezielt Urheberrechtsverletzungen bei Sharehosting-Diensten zu finden, dann können das die Betreiber auch".

Jetzt hat die GEMA prinzipiell freie Fahrt, auch gegen andere Sharehoster vorzugehen. Eine Urteilsbegründung sowie eine Stellungsnahme von Rapidshare gibt es bislang noch nicht.

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Emule über Proxy Olaf19
Kompliment! Olaf19