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News: GEMA feiert Durchbruch

Daumenschrauben für Rapidshare

Redaktion / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit die Medienindustrie klassische Tauschbörsen wie Emule und Bittorrent scharf überwacht, verwenden viele Download-Dienste wie Rapidshare, sogenannte "Sharehoster". Die argumentieren mit dem gleichen Konzept wie die Usenet-Anbieter: man stelle lediglich das Instrument zur Verfügung mit denen Menschen Daten tauschen können, hat selbst allerdings keine Einflussmöglichkeit darauf, was getauscht wird.

Seit Anfang Mai fühlen sich die Nutzer solcher moderner Tauschbörsen allerdings nicht mehr wirklich sicher. Da kam raus, dass das Schweizer Unternehmen angeblich die IP-Daten eines Uploaders zwecks Strafverfolgung an die Behörden rausgerückt hat. Richtig dumm verplappert hat sich Rapidshare dann schließlich in einer Pressemitteilung, mit der die Sache eigentlich "gerade gebogen" werden sollte (siehe Rapidshare warnt vor sich selbst). Seit dem dürften die Userzahlen bei Rapidshare wohl eher schrumpfen.

Seit heute hat Rapidshare allerdings ein viel größeres Problem. Am 12. Juni untersagte das Hamburger Landgericht Rapidshare die Bereitstellung von 5.000 Musikdateien. Die GEMA feiert den Gerichtsentscheid in einer aktuellen Pressemitteilung als "Durchbruch im Kampf gehen die Online-Piraterie" und spricht von einem Gegenstandswert in Höhe von 24 Millionen Euro.

Jetzt müssen die Rapidshare-Betreiber dafür sorgen, dass die 5.000 aufgelisteten Musiktitel nicht mehr über ihren Dienst getauscht werden. Aus Sicht der GEMA stellt das Hamburger Urteil klar, dass das Argument der Sharehoster, ihre Dienste seien nicht kontrollierbar, keinen Bestand hat. Aussage der GEMA: "Wenn wir es schaffen gezielt Urheberrechtsverletzungen bei Sharehosting-Diensten zu finden, dann können das die Betreiber auch".

Jetzt hat die GEMA prinzipiell freie Fahrt, auch gegen andere Sharehoster vorzugehen. Eine Urteilsbegründung sowie eine Stellungsnahme von Rapidshare gibt es bislang noch nicht.

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Emule über Proxy Olaf19
Jokeman Olaf19 „Ich hab sowas schon mal gar nicht, weil ich keine eigene Homepage betreibe :-...“
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Hallo erst einmal.
@Olaf
Du als Betreiber deiner eigenen Website bist ja nur das letzte Glied in einer langen Kette

Olaf ich habe keine eigene Website. Wenn du ein peer to peer Programm installierst, nehmen wir eMule, dann werden auch zwei Programmordner mitinstalliert. Der eine heißt "incoming", in dem anderen stehen die Temp-Dateien. In die Temp, wird der vortschreitende Download eingetragen und in Incoming, der fertige Download. Saugt jetzt mein Programm bei einem schrägen Lieferant, stoppt Peer Guardian die Anfrage, bevor der Download beginnen kann. Hätte ich jetzt auf meinem Comp ein Program was anfragende IPs speichert, dann würde die Anfrage von außen gestoppt, wenn der Fragende, Peer Guardian nutzen würde. Wenn ich jetzt im Suchmodus bei eMule etwas suche, werden jeh nach Anfrage immer mehrere Angebote angezeigt. Ich aktiviere dann immer drei bis vier, falls ein, oder zwei Server gestoppt werden.
Jap wiederum zerteilt die Anfrage in mehrere Pakete und jedes Paket läuft über einen anderen Datenstrom und teilt sich diese Leitungen noch mit tausend anderen Usern. Also kann mitten in der Leitung keiner etwas aufzeichnen, wird ja gerne in Hosts gemacht. Dein Provider kann auch nur sagen, du warst von dann bis dann im Netz, aber nicht was du gemacht hast. Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Ich weiß 100% Sicherheit gibt es nicht, aber wo gibt es das schon?
@Peter. die Vorgehensweise von Peer Guardian hast du mit deinem Screenshot dokumentiert. Hatte ich dir ja geschrieben, dass in eMule die gestoppten Server inaktiv werden.
Gruß Jogi

Gruß Jogi

Wenn alle Politiker das täten, was sie mich könnten, käme ich den ganzen Tag nicht zum sitzen
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Kompliment! Olaf19