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News: GEMA feiert Durchbruch

Daumenschrauben für Rapidshare

Redaktion / 34 Antworten / Flachansicht Nickles

Seit die Medienindustrie klassische Tauschbörsen wie Emule und Bittorrent scharf überwacht, verwenden viele Download-Dienste wie Rapidshare, sogenannte "Sharehoster". Die argumentieren mit dem gleichen Konzept wie die Usenet-Anbieter: man stelle lediglich das Instrument zur Verfügung mit denen Menschen Daten tauschen können, hat selbst allerdings keine Einflussmöglichkeit darauf, was getauscht wird.

Seit Anfang Mai fühlen sich die Nutzer solcher moderner Tauschbörsen allerdings nicht mehr wirklich sicher. Da kam raus, dass das Schweizer Unternehmen angeblich die IP-Daten eines Uploaders zwecks Strafverfolgung an die Behörden rausgerückt hat. Richtig dumm verplappert hat sich Rapidshare dann schließlich in einer Pressemitteilung, mit der die Sache eigentlich "gerade gebogen" werden sollte (siehe Rapidshare warnt vor sich selbst). Seit dem dürften die Userzahlen bei Rapidshare wohl eher schrumpfen.

Seit heute hat Rapidshare allerdings ein viel größeres Problem. Am 12. Juni untersagte das Hamburger Landgericht Rapidshare die Bereitstellung von 5.000 Musikdateien. Die GEMA feiert den Gerichtsentscheid in einer aktuellen Pressemitteilung als "Durchbruch im Kampf gehen die Online-Piraterie" und spricht von einem Gegenstandswert in Höhe von 24 Millionen Euro.

Jetzt müssen die Rapidshare-Betreiber dafür sorgen, dass die 5.000 aufgelisteten Musiktitel nicht mehr über ihren Dienst getauscht werden. Aus Sicht der GEMA stellt das Hamburger Urteil klar, dass das Argument der Sharehoster, ihre Dienste seien nicht kontrollierbar, keinen Bestand hat. Aussage der GEMA: "Wenn wir es schaffen gezielt Urheberrechtsverletzungen bei Sharehosting-Diensten zu finden, dann können das die Betreiber auch".

Jetzt hat die GEMA prinzipiell freie Fahrt, auch gegen andere Sharehoster vorzugehen. Eine Urteilsbegründung sowie eine Stellungsnahme von Rapidshare gibt es bislang noch nicht.

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Emule über Proxy Olaf19
Kompliment! Olaf19
Petermann391 Foghiker „Im Gegensatz zu Rapids. als kommerzieller Anbieter ist dieser sehr wohl nach...“
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Foghiker,
ich gebe Dir (bedingt ) Recht.
Es ist nun mal aber so, dass legal und illegal "subjektiv" ist.
Was der Eine noch als Legal sieht, ist beim Anderen schon was Illegales.

Einen alten Johannes Heesters Film oder eine Operette runterladen (fuer den Privatgebrauch ) ist trotzdem was Illegales, da man hierbei die Urheberrechte verletzt. ( Ich fass mich aber auch ganz schnell an meine eigene Nase )

Genauso ist dies bei Porno-Filmen (ist nicht mein Ding, deswegen kann ich auch mit der einen oder anderen Wortwahl daneben liegen - Sorry schon 'mal )

Pornos sollen ja was "Anregendes" sein. Soweit so gut, solange es sich um Privataufnahmen handelt, sehe ich nichts Verwerfliches dabei, dies aus dem Internet zu saugen ( wie passend - hihi ).

Ist dies allerdings ein kommerziell hergestellter Film, dann tritt hier wieder das Urheberrecht in Kraft.

Ganz anders ist es allerdings mit extremer Hardcore ( Gewalt, Snuff, Tiere oder Kinder ) - hier hoert bei mir die Freundschaft auf.
So etwas hat nichts im Internet zu suchen - nochdazu frei abrufbar fuer jedermann.

Wer das sucht, will oder haben muss, der soll gefaelligst dies teuer kaufen muessen unter Angabe der Kreditkarten-Daten und/oder der Postadresse, an die es gesendet wird. So kann man diesen Leuten das Handwerk legen, denn wenn irgendwann keiner mehr kauft, wird auch irgendwann die Herstellung und Verbreitung ausbleiben.

Ich will damit sagen, soetwas gehoert strikt geahndet und hart bestraft.

Vielleicht habe ich mich nicht "fachmaennisch" ausgedrueckt, aber ich habe es halt so geschrieben, wie ich denke.

Peter

Neues Motto von mir: Es wird niemals so heiss gegessen, wie es gekocht wurde. (Mal sehen, ob ich es selbst beherzigen kann/werde -- Ich werde mir aber Muehe geben ).
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