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Arzneimittel im Forum

MHA / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Soweit mir bekannt ist, dürfen verschreibungspflichtige Medikamente von Privatpersonen nicht weiterverkauft werden. Der Handel ist nur über Apotheken zugelassen. Trotzdem passiert das in bestimmten Foren immer wieder.

Ich meine, das sich hier der Forenbetreiber und auch der Verkäufer strafbar machen, allerdings nicht der Käufer.

Was meint ihr dazu?

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Max Payne Bergi2002 „Servus, du hast insoweit Recht, als das es verboten ist und der Händler Ärger...“
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Ob sich ebenfalls ein Käufer strafbar macht, das beantwortet wohl am besten ei Jurist....

Kommt darauf an. Wenn es sich um Medikamente handelt, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, dann macht sich der Käufer sehr wohl strafbar, weil sowohl der Erwerb als auch der Besitz strafbar sind.

Ich denke dabei z.B. an ein verschreibungspflichtiges codeinhaltiges Hustenmittel, das jemand nur teilweise aufgebraucht hat und nun an einen "Interessenten" weitergeben möchte (vgl. § 1 Abs. 1 BtMG sowie Anlage III).

Wenn sich dagegen jemand auf diese Weise die "Hardcore"-Diclofenac-Pillen besorgt, muss er kaum mit Strafverfolgung rechnen. Hier geht es bei der Verschreibungspflicht vor allem um den Schutz des Patienten (z.B. vor Nebenwirkungen).
Da der Wirkstoff großteils vom Körper unverändert wieder ausgeschieden wird, enthält das Trinkwasser übrigens teilweise so viel Diclofenac, dass es eigentlich Apothekenpflichtig wäre. Also, bei Schmerzen und Entzündungen viel Leitungswasser trinken. :-)
The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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