Soweit mir bekannt ist, dürfen verschreibungspflichtige Medikamente von Privatpersonen nicht weiterverkauft werden. Der Handel ist nur über Apotheken zugelassen. Trotzdem passiert das in bestimmten Foren immer wieder.
Ich meine, das sich hier der Forenbetreiber und auch der Verkäufer strafbar machen, allerdings nicht der Käufer.
Was meint ihr dazu?
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Servus,
du hast insoweit Recht, als das es verboten ist und der Händler "Ärger bekommt" - http://www.it-recht-kanzlei.de/arzenimittelgesetz-versto%C3%9F-abmahnung.html (scheint sich allerdings nur auf Händler zu beziehen, Forenbetreiber wahrscheinlich mal wieder außen vor gelassen bzw. nur nach "positiver Kenntnisnahme").
Ob sich ebenfalls ein Käufer strafbar macht, das beantwortet wohl am besten ei Jurist....
BG,
Bergi2002