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Den Brüdern fällt immer was Neues ein.

peterson / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Heute kam eine Mehl, daß ich ausgesucht worden bin, ein Auto zu gewinnen.
Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Habe ich mit mal angeschaut.
Der Wagen, den ich geschenkt bekommen soll, hat einen Wert von 100.000 EUR.
300 Leute sind in dem Pott drin. Jeder muß 840 EUR hinterlegen.
Einer bekommt dann das Auto.

Nun ja, wenn ich 252.000 EUR bekomme, kann ich auch so ein Auto verschenken.

Dann lieber in die Spielbank und alles auf "Schwarz".

Tippe ich auch ! SmallAl
Max Payne Olaf19 „Ich würde eher darauf tippen, dass die ganze Aktion dann wegen mangelnden...“
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Der Rechtsweg ist ja i.d.R. ausgeschlossen...
Das heißt aber nicht, dass der Veranstalter nach eigenem Gutdünken eine Verlosung folgen lassen kann oder nicht. Dafür gibt's ja schließlich das BGB - in diesem Fall die Paragraphen §§ 657, 661 BGB.

Man muss also zumindest so tun, als folgte eine Verlosung.

Für Otto Normalteilnehmer ist es ohnehin nicht nachprüfbar, ob tatsächlich ein Gewinn ausgespielt wurde. Selbst wenn anschließend als Gewinner irgendwo "Frau Hildegard S. aus Osnabrück" genannt wird, kann dies stimmen - oder auch nicht.

Seriöse Verlosungen finden i.d.R. in Anwesenheit eines Notars statt - dieser ist dann auch oft angegeben, so dass man nachfragen könnte.