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Viveli Inc. auf Facebook - VORSICHT!

Olaf19 / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Dieser Thread dient zunächst einmal zur Warnung an alle Facebook-User unter euch. Darüber hinaus habe ich noch eine technische Frage zu diesen Vorgängen.

Einem Arbeitskollegen wurde Woche für Woche € 4,99 von seiner Prepaid-Karte abgebucht, begleitet jeweils von einer SMS des amerikanischen eCommerce-Anbieters Viveli Inc. "Wir bedanken uns für die Nutzung unserer Dienste" o.ä. stand darin. Ein Anruf bei ePlus brachte Ratschläge von zweifelhaftem Wert:

  • Wenden Sie sich direkt an Viveli (der sitzt in den USA und hat nicht einmal ein gescheites Impressum)
  • Wechseln Sie Ihre Rufnummer (eher eine Zumutung als eine Problemlösung - und wer garantiert meinem Kollegen, dass er paar Wochen später nicht wieder belästigt wird?)
  • Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale (*hüstel*... damit er sich über ePlus beschweren kann?)
Nach wenigen Minuten Google fanden wir dann diesen Text: http://www.kropi.de/2009/03/17/extrem-fiese-verlogene-und-hinterhaeltige-werbung-bei-facebook - und eben bei Facebook hatte mein Kollege auch seine Handynummer angegeben. Inzwischen ist es ihm anscheinend (hoffentlich?) gelungen, sich bei Viveli abzumelden - er wartet noch auf eine (diesmal angeblich kostenlose) Bestätigungs-SMS. So der Stand von gestern Abend.

Damit ist die Sache fast erledigt - jetzt habe ich aber noch eine Frage. Was mir überhaupt nicht in den Kopf will ist, wieso kann jeder Dödel über die Prepaid-Karte eines ePlus-Nutzers einfach Geld abbuchen? Steht da nicht auch ePlus in der Verantwortung, dass so etwas nicht vorkommt?

THX
Olaf
dirk42799 Olaf19 „Viveli Inc. auf Facebook - VORSICHT!“
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Hallo Olaf,

ich fange mal so an:
eigentlich sollte ein Serviceanbieter wie E-Plus (oder auch Banken) bei Abbuchung von einem Konto die Berechtigung des Abbuchenden überprüfen.
Eigentlich + sollte...

Angesichts der je nach Unternehmen unterschiedlich hohen Bagatellgrenzen wird das aber nicht gemacht, da die Kosten eben unverhältnismäßig sind.
Somit kann jeder erstmal abbuchen.
Allerdings hat jeder Verbraucher dann auch die Möglichkeit, der Belastung zu widersprechen mit der Wirkung, daß der Betrag umgehend gutzuschreiben ist. Der Abbuchende wird dann mit den entstehenden Gebühren belastet. Sollte der Abbuchende sich im Recht fühlen, wird er anschließend auf anderem Wege versuchen, den Betrag einzutreiben.

Insofern schreiben die entspr. Unternehmen i.d.R. auch einen Passus in Ihre AGB, daß der Anwender die Abrechnung zu überprüfen und ggf. zu beanstanden hat. Somit schieben die den schwarzen Peter zurück - was m.E. auch legitim ist. Denn zum einen ist da die Bagatellgrenze und zum anderen gibt es genügend Kunden, die am Telefon (also unschriftlich und somit nicht nachweisbar) gesagt haben "ja, bucht ab" und nachher stinkig sind, wenn die Bank das mangels Beweisbarkeit nicht zuläßt bzw. widerruft.

HTH.

Gruß,

Dirk