...mal wieder vom deutschen Amtsschimmel!
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,611167,00.html
Zum Kotzen!
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anspruchsdenken?
"Normalerweise bekommen entlassene Arbeitnehmer für ein Jahr Arbeitslosengeld I. Eine während dieser Zeit gezahlte Abfindung gilt dann beim späteren Bezug von Arbeitslosengeld II als Vermögen, das bis zu bestimmten Freigrenzen geschützt ist.
Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber die Abfindung jedoch erst mehr als drei Jahre nach der Entlassung gezahlt. Der ehemalige Arbeitnehmer musste die Abfindung - es ging um 6500 Euro - erst vor Gericht erstreiten. Tatsächlich geflossen ist das Geld erst, nachdem der Arbeitslose seinem Ex-Chef den Gerichtsvollzieher in die Firma geschickt"
geh mit solcher logik mal zum staat
er wurde beschissen, sowohl um die unkosten wie um die abfindung
mach sowas mal umgekehrt mit dem staat