http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/7/0,3672,7527303,00.html
Man ist geteilter Meinung und ich weiß auch nicht..
Einem Busfahrer wurde wegen 2 Toilettenpapierrollen wegen Mitnahme aus der Firma erfolgreich gekündigt!
Ein Kassiererin sollte eigentlich grundehrlich sein.
Gruß
luttyy
Off Topic 20.389 Themen, 226.349 Beiträge
Wo würdest Du die Grenze ziehen? Um wieviel darf ein Angestellter sein Unternehmen bestehlen, bevor er Angst um seinen Job haben muss?
Die frage hab ich selber oben gestellt ;) Ich bleib dabei es ist schwer ne grenze zu ziehen, aber ich sag mal unter einen Stundenlohn halte ich ne Abmahnung für übertreben.
Das Gesetz sieht also keine Wertgrenze vor, ab der Diebstahl bzw. Unterschlagung strafbar sind. Es gibt zwar den § 248a, aber der besagt nur, dass bei "geringwertigen Sachen" die Tat nur auf Antrag verfolgt wird.
und es gibt staatsanwälte die es (meist) aussergerichtlich klären bei ersttätern die ein kleines Delikt begangen haben, die zeigen dort also ein Fingerspitzengefühl das ich auch von einer Firma erwarte(Abmahnung).
Zudem ist hier der Diebstahl/Unterschlagung nichtmal bewiesen, aber der Verdacht reicht um sie zu kündigen wegen des gestörten vertrauensverhältnisses ... Wenn ich solche Delikte andererorts, ohne gerichtliche Feststellung der Tat anprangere bin ich wegen übler Nachrede dran - hier ist es sogar eine rechtfertigung nichtmal eine ordentliche Kündigung auszusprechen???
Die frage hab ich selber oben gestellt ;) Ich bleib dabei es ist schwer ne grenze zu ziehen, aber ich sag mal unter einen Stundenlohn halte ich ne Abmahnung für übertreben.
Das Gesetz sieht also keine Wertgrenze vor, ab der Diebstahl bzw. Unterschlagung strafbar sind. Es gibt zwar den § 248a, aber der besagt nur, dass bei "geringwertigen Sachen" die Tat nur auf Antrag verfolgt wird.
und es gibt staatsanwälte die es (meist) aussergerichtlich klären bei ersttätern die ein kleines Delikt begangen haben, die zeigen dort also ein Fingerspitzengefühl das ich auch von einer Firma erwarte(Abmahnung).
Zudem ist hier der Diebstahl/Unterschlagung nichtmal bewiesen, aber der Verdacht reicht um sie zu kündigen wegen des gestörten vertrauensverhältnisses ... Wenn ich solche Delikte andererorts, ohne gerichtliche Feststellung der Tat anprangere bin ich wegen übler Nachrede dran - hier ist es sogar eine rechtfertigung nichtmal eine ordentliche Kündigung auszusprechen???