Off Topic 20.195 Themen, 224.175 Beiträge

Hmm.., Kündigung wegen einer solchen Summe?

luttyy / 44 Antworten / Flachansicht Nickles

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/7/0,3672,7527303,00.html

Man ist geteilter Meinung und ich weiß auch nicht..

Einem Busfahrer wurde wegen 2 Toilettenpapierrollen wegen Mitnahme aus der Firma erfolgreich gekündigt!

Ein Kassiererin sollte eigentlich grundehrlich sein.

Gruß
luttyy

bei Antwort benachrichtigen
So wie dieses hier: ... Prosseco
Max Payne Crazy Eye „wir reden hier eher von einen Fehler der den geschäft einen wirtschaftlichen...“
Optionen

Wo würdest Du die Grenze ziehen? Um wieviel darf ein Angestellter sein Unternehmen bestehlen, bevor er Angst um seinen Job haben muss?

Und weil immer der Vergleich mit den Bankern kommt: Die haben das Geld ja nicht in die eigene Tasche gesteckt, sondern haben das getan, wofür sie von ihren Arbeitgebern bezahlt wurden - ohne das jetzt moralisch werten zu wollen.
Solange einer aber nicht die Absicht hat, SICH SELBST zu bereichern, ist das nicht mit dem obigen Fall vergleichbar.

Das StGB ist da eindeutig:
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (§ 242 StGB)

Für die Kassiererin hier trifft aber eher Unterschlagung zu:
Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (§ 246 StGB)

Das Gesetz sieht also keine Wertgrenze vor, ab der Diebstahl bzw. Unterschlagung strafbar sind. Es gibt zwar den § 248a, aber der besagt nur, dass bei "geringwertigen Sachen" die Tat nur auf Antrag verfolgt wird.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
bei Antwort benachrichtigen