Hallo,
was haltet Ihr davon:
Vor ein paar Jahren hat ein älterer Mann für sich und seine Frau jeweils eine Sterbegeld-Versicherung abgeschlossen.
Abgeschlossen wurden die Verträge durch einen nebenberuflichen Versicherungsmann der Versicherung A.
Auch auf dem Antragsformular steht oben der Kopf der Versicherung A. Erst darunter sieht man den Namen der eigentlichen Versicherer und zwar die Versicherung B.
Im Antragsformular sind die Vertrauensperson und die Bezugsberechtigte Person anzugeben. Als Vertrauensperson wurde der jeweilige Ehepartner angegeben - das Feld für die Bezugsberechtigte Person wurde freigelassen.
(Vermutlich absichtlich)
Aber es war vom Versicherungsnehmer gewollt, dass der jeweilige Ehepartner als Bezugsberechtigte Person eingesetzt wird - analog zur Vertrauensperson).
Als die Policen zugesendet wurden stand plötzlich als "unwiderruflich bezugsberechtigte Person" - ein großes deutschlandweit agierendes Bestattungsunternehmen C (in Bestatter-Kreisen auch bekannt durch möglicherweise dubiose Geschäftspraktiken).
Diese Unstimmigkeit ist damals nicht aufgefallen - wie ältere Leute halt eben nicht immer alles so genau verstehen.
Was ebenfalls etwas seltsam ist, ist die Tatsache, dass das Bestattungsunternehmen C ein Tocherunternehmen der Versicherung B ist.
Und nun ist der Versicherungsfall eingetreten - die Ehefrau ist verstorben.
Als Bestatter wurde der örtliche und befreundete Bestatter D genommen werden.
Allerdings geht jetzt nicht die gesamte Versicherungssumme an den Ehepartner bzw. den beauftragten Bestatter D.
Denn zuerst bekommt der Bestatter C das gesamte Geld überwiesen und behält sich (Branchenüblich) 10% der Versicherungssumme als Gebühr ein.
Was haltet Ihr von dieser Sache ?
Ist die Bindung an den Bestatter C wirklich unwiderruflich oder ist sie möglicherweise sittenwidrig und somit unwirksam?
Danke schon mal für Eure Antworten.
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Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen.