Mal wieder ein Quiz: Klick.
Passt so schön hier ins Forum. Über diverse dort gestellte Fragen wurde hier schon trefflich gestritten...
Gruß
K.-H.
Off Topic 20.356 Themen, 225.959 Beiträge
Es geht ja nicht um Amtshilfe, sondern um die Einleitung eines Verfahrens für eine, nach deutschem Recht, Straftat, die von einem Ausländer im Ausland begangen wurde. Die Tat ist dort nicht strafbar, also kann ihm auch in Deutschland keiner, weil er nach den Gesetzen seines Landes gehandelt hat. Wie sollte das funktionieren? Wenn die Behörden jeden Bigamisten verhaften wollten, dann müssten wir eine ganze Menge muslimischer Länder umzäunen, denn so viel Platz haben wir nicht.