Mal wieder ein Quiz: Klick.
Passt so schön hier ins Forum. Über diverse dort gestellte Fragen wurde hier schon trefflich gestritten...
Gruß
K.-H.
Off Topic 20.487 Themen, 227.629 Beiträge
Die deutschsprachige australische Webseite und die Spielefrage habe ich verhauen. 5 von 7 - na ja...
Die Antworten sind zumindest in einem Fall von IMO zweifelhafter Qualität.
Konkret: bei Frage 6 (Nazi-Propaganda in dt. Sprache auf einer australishen Website) sagt SpOn, die dt. Strafgerichtsbarkeit sei zuständig -- und differenziert dabi nichtmal zwischen:
1. Australischer Server, Betreiber mit Wohnsitz D und
2. Australischer Server, Betreiber mit Wohnsitz in AUS
In Fall 1 sind in jedem Fall dt. Geriochte zuständig und können und werden den Betreiber auch belangen.
In Fall 2 hingegen zeigt Betreiber der dt. Justiz den Stinkefinger, denn bis Australien reicht der Arm des dt. Gesetzes noch nicht.
Volker
..."zeigt Betreiber der dt. Justiz den Stinkefinger, denn bis Australien reicht der Arm des dt. Gesetzes noch nicht"
......kann aber noch kommen :D
Abgesehen davon, dass es laut Frage ein Brite ist, der die Nazipropaganda hochgeladen haben soll, ist es doch eine Frage der Erreichbarkeit des Servers durch die deutsche Justizia.
Sprich, wen soll den den Aus-Knopf drücken?
Eben, deswegen habe ich ja auch die flasche Antwort gegeben.
die dt. Justiz mag zwar urteilen können, dass der Server abzuschalten ist, aber letzlich ist das dann ein Fall für Wayne (weil: Wayne interessiert das ;) )
Der Brite ist für die dt. Justiz in GB nicht erreichbar
Der australische Server dito.
Fazit: nix gewonnen, ausser spesen nix gewesen.
Volker
es geisterte doch irgendwann durch die Medien, das der Bund(oder zumindest ein paar Telekomanbieter) ein paar rechte Seiten aus den DNS Servern gestrichen haben - wenn das immernoch der Fall ist könnten sie doch was machen.
Solche Seitensperrungen wären die einzige Möglichkeit, was zu reissen. Dazu müsste man aber die Provider verpflichten können, die Seiten zu sperren.
Dafür sehe ich aber bislang keine Rechtsgrundlage
Volker
Die Antwort ist aber dennoch richtig. Wenn eine Seite, die aus Deutschland aufrufbar ist, gegen deutsches Recht verstößt, wird die deutsche Staatsanwaltschaft tätig und leitet ein Ermittlungsverfahren ein.
Ob dieses Verfahren dann erfolgreich verläuft, wenn sowohl Server als auch Domaininhaber im Ausland sitzen, ist zunächst nicht von Bedeutung.
Es auch z.B. ein Haftbefehl gegen den Seitenbetreiber ergehen - dieser könnte z.B. vollsteckt werden, wenn der Seitenbetreiber mal zufällig in Deutschland zwischenlanden muss und dabei deutschen Boden betritt.
wie soll das deiner Ansicht nach richtig ablaufen?
Gesetzt der Fall, ein Brite (ich unterstelle mal, das diese Art der Meinungsäußerung in GB erlaubt ist) betreibt eine Seite auf einem Server in Australien, die aus deutscher Sicht Volksverhetzend ist. Nehmen wir weiter an, das diese Meinungsäußerung in Australien ebenfalls nicht unter Strafe steht.
Die Staatsanwaltschaft verfolgt diesen Fall und stellt fest, das diese Art Äußerungen nicht zulässig sind.
Und dann? Wie gehts weiter? Will man die Person, die nicht gegen geltendes Recht in ihrem Land verstößt, und die in einem Land, das ebenfalls diese Äußerungen duldet, hier Verhaften, wenn sie deutschen Boden betritt? Er hat ja eigentlich nicht gegen deutsches Recht verstoßen, wenn er aus GB heraus in Australien agiert.
Würde mich mal interessieren, wie das laufen soll.
Ich bin zwar nicht gefragt, aber ich antworte trotzdem mal :-)
Er hat ja eigentlich nicht gegen deutsches Recht verstoßen
Doch, hat er. Wenn es nach deutschem Recht strafbar ist, ist es egal, wo die Tat begangen wird. So können ja z.B. auch Sextouristen (Stichwort Thailand) in Deutschland abgeurteilt werden, obwohl ihre Taten in Thailand stattfanden.
Übrigens - es gab in jüngerer Vergangenheit einen Fall, wo ein Haftbefehl vorlag (in diesem Fall ein französischer), der in Deutschland vollstreckt wurde: klick
Es geht ja nicht um Amtshilfe, sondern um die Einleitung eines Verfahrens für eine, nach deutschem Recht, Straftat, die von einem Ausländer im Ausland begangen wurde. Die Tat ist dort nicht strafbar, also kann ihm auch in Deutschland keiner, weil er nach den Gesetzen seines Landes gehandelt hat. Wie sollte das funktionieren? Wenn die Behörden jeden Bigamisten verhaften wollten, dann müssten wir eine ganze Menge muslimischer Länder umzäunen, denn so viel Platz haben wir nicht.
Eigentlich ging es mir nicht um die Amtshilfe, sondern um die Tatsache, dass die - in diesem Fall französische - Justiz einen Haftbefehl erlassen hat gegen einen Ausländer wegen einer im Ausland begangenen Straftat.
Interessant sind dazu auch die §§ 5 und 6 StGB.
Relevant ist übrigens auch, dass die Nazi-Webseiten im Spiegel-Quiz in deutscher Sprache abgefasst waren:
§ 9 StGB Ort der Tat
(1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.
(2) 1Die Teilnahme ist sowohl an dem Ort begangen, an dem die Tat begangen ist, als auch an jedem Ort, an dem der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem nach seiner Vorstellung die Tat begangen werden sollte. 2Hat der Teilnehmer an einer Auslandstat im Inland gehandelt, so gilt für die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist.
Dagegen habe ich ja nichts gesagt, nur dass ich keinen bestrafen kann, der nicht unsere Staatsangehörigkeit hat und etwas in einem anderen Land tut, was nach unseren Gesetzen strafbar ist, nach denen seines Landes aber nicht. Damit handelt er ja nach bestem Wissen und Gewissen. Es kann von niemandem verlangt werden, dass er alle Gesetze der Welt kennt und einhält, da verliert sich die Verhältnismäßigkeit ein bisschen.
Wenn du als Deutscher in Holland kiffst, dann ist das verboten, genau so wie eine 13jährige in Afghanistan zu heiraten, für den Holländer und für den Afghanen nicht (zumindest hat der Afghane nichts zu befürchten). Ob man das für gut befindet steht auf einem anderen Blatt, aber jeder muss sich in seiner Heimat so benehmen können, wie es nach dortigem Recht gestattet ist, ohne dafür woanders verfolgt zu werden. Es wäre schon lustig, wenn jede Deutsche mit Führerschein in Saudi Arabien verhaftet würde, nur weil Frauen das Autofahren dort untersagt ist.
Genozid hat ja schon ein ein wenig anderes Kaliber, als eine Website. Da kommt meines Wissens das internationale Recht ins Spiel. Aber ich bin kein Jurist und ob die Quizfrage letztlich einer juristischen Prüfung stand halten würde und ob es in dem Fall überhaupt zu einem Urteil käme weiß ich auch nicht.
LOL
@Ganoven Ede: Hoffen wir dass das eingetrichterte schlechte Gewissen in Deutschland bleibt und sich nicht weltweit ausweitet!!!
Sorry, ich verstehe deinen Kommentar nicht.
Wenn das, wie ich vermute, auf unsren Bundesinnenunminister bezogen war, Och, ich würde ihn gerne mit anderen Ländern teilen.
Soll jeder von dem ein Stück abbekommen, den Amis die Ohren, den Engländern die Nase und den Afrikanern das Restmetall :D.
Aber im ernst, das Beispiel ist auch eine seltsame Konstellation. Ein Brite der in Australien eine deutschsprachige Nazipage betreibt und die deutschen fühlen sich Volksverhetzt....tztztz
Ansonsten bin ich jetzt ruhig, sonst werd ich schnell wieder in die rechte Ecke geschoben ;)
Hi Ganoven Ede,
das war ein echtes Kompliment von infos_lanzarote.
benjamin