Mal wieder ein Quiz: Klick.
Passt so schön hier ins Forum. Über diverse dort gestellte Fragen wurde hier schon trefflich gestritten...
Gruß
K.-H.
Off Topic 20.356 Themen, 225.959 Beiträge
wie soll das deiner Ansicht nach richtig ablaufen?
Gesetzt der Fall, ein Brite (ich unterstelle mal, das diese Art der Meinungsäußerung in GB erlaubt ist) betreibt eine Seite auf einem Server in Australien, die aus deutscher Sicht Volksverhetzend ist. Nehmen wir weiter an, das diese Meinungsäußerung in Australien ebenfalls nicht unter Strafe steht.
Die Staatsanwaltschaft verfolgt diesen Fall und stellt fest, das diese Art Äußerungen nicht zulässig sind.
Und dann? Wie gehts weiter? Will man die Person, die nicht gegen geltendes Recht in ihrem Land verstößt, und die in einem Land, das ebenfalls diese Äußerungen duldet, hier Verhaften, wenn sie deutschen Boden betritt? Er hat ja eigentlich nicht gegen deutsches Recht verstoßen, wenn er aus GB heraus in Australien agiert.
Würde mich mal interessieren, wie das laufen soll.