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Vertragsverlängerung um jeden Preis?

WVB-38 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Vor etwas mehr als einem Jahr, hatte ich mir eine Software von Zone-Alarm zugelegt, Firewal und Virenschutz, und natürlich registriert, damit ich auch die "Ubdates" laden und nutzen kann...
Alles ok, bis das Jahr vorbei war, dann bekam ich Mails um den Vertrag zu verlängeren, währe für mich auch noch kein Problem gewesen, nur, auf der Page des Prviders, sollte ich einem "Abonament" zustimmen..
-- genau dieses Wort, erregt bei mir leider Adwersionen--- ein Abonnament bedeutet doch, eine zeitlich unbegrenze Zustimmung.........
für Leistungen zu zahlen, die ich villeicht schon in einem Jahr, nicht mehr benötige, nutzen kann.....will..

Ich hätte mich dazu entscheiden können, für weitere 2 Jahre, 39,00 Eu. zu zahlen, damit ich ZoneAlarm weiter nutzen könnte, aber "nein" diese Möglichkeit wurde mir nicht geboten....
Meine Entscheidung..... Zur Hölle mit ZA..

Habe es deinstalliert und noch eine Info, vor einem guten Jahr, habe ich schon einen Anbieter von Schutzsoftware in die Wüste geschickt, nicht weil ich mit seiner Software nicht zufrieden war, sondern weil er mich mit einem quasi Vertrag knebeln wollte. .
Warum nur, ????


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WVB-38 cscherwinski „Hallo, ZoneAlarm darf von privaten Nutzern und gemeinnützigen Einrichtungen...“
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Hallo cscherwinski,

welche Version ich da hatte, ist in diesem Fall wohl nicht von Bedeutung..
--es war eine Version mit dem Firewal und zusätzlich einer Virensoftware mit Updastes für ein Jahr...
--- Ich widerhole, ich hätte mich dazu entschliessen können, für weitere 2 Jahre Updates zu bezahlen, wenn es nicht unter der Form von "Abonament" angeboten worden währe..
--- Für Abonaments, die laut "Definition" in Deutschland "unbegrenzt" gültig sind, bis der Abonent eine "ausdrückliche, schriftliche Kündigung" formuliert und an den Inhaber versendet, verwehre ich mich hiermit wehement...
Der Grund:--- der Inhaber des Abonaments, (Zeitschriftenvertreiber, Softwarevertreiber oder was auch immer) kann leider jede Kündigung ignorieren, in den Müllkorb werfen und dann ist der "abonierte" Klient in der Pflicht, auch gerichtlich seine Kündigung zu beweisen, durchzusätzen...
--- das will ich mir nicht antuhen---.. Verzicht ist einfacher...



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