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Internetvertrag ohne tatsächliche Schaltung möglich?

Sirene / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich bin umgezogen und habe hier einen neuen Internetvertrag. Den alten am alten Wohnort konnte/wollte ich nicht mitnehmen. Ein Kündigungsgrund ist ein Umzug nicht, das ist mir klar, aber was nun?
Zahlen will ich durchaus weiter, allerdings besteht laut Provider nicht nur eine Zahlungs- sondern auch eine Abnahmeverpflichtung, dh ich MUSS den Zugang irgendwo schalten lassen. Dies geht aber technisch nicht, da hier in der neuen Wohnung ja schon ein Anschluß vorhanden ist. Ich wollte den Vertrag, der noch fast 2 Jahre geht (gerade erst abgeschlossen gewesen vor Umzug) einfach weiterlaufen lassen, da ich keine Lust habe, 50% der noch ausstehenden Beträge auf einen Schlag zu zahlen. Der Provider behauptet aber nun ich müsse dann die Leitung auch nutzen, was sich für mich wie Käse anhört. Angeblich sei das was rechtliches... weiß da jemand was genaues?

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Sirene Hoinerle „Hi Also ich denke nicht. Was kann ein Provider dazu, wenn der Kunde umzieht ??...“
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Strato 3+ , also freenet, da die Strato gekauft haben. Ich blick da auch nicht ganz durch.

Die Frage ist ja nun muß ich kündigen wenn ich den Anschluß nicht nutzen kann? 29 Euro monatlich tun nicht so weh wie 300 auf einen Schlag.

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