Hallo zusammen!
Der letzte Satz relativiert den Erfolg zwar ein wenig: "Alle vom vzbv angeführten Urteile sind noch nicht rechtskräftig" - aber dennoch scheint Bewegung in die Angelegenheit zu kommen. In jedem Fall ein verbraucherfreundliches Urteil und somit ein Schritt in die richtige Richtung: http://www.golem.de/0810/63133.html
Auch gegen den E-Mail-Anbieter Web.de gingen die Verbraucherschützer in erster Instanz erfolgreich vor. Das Unternehmen habe seinen Kunden eine dreimonatige Clubmitgliedschaft als "Treuegeschenk" und "Dankeschön" angepriesen, die sich in ein kostenpflichtiges Abo umwandelte, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wurde.
Dann allerdings wandelt auch GMX auf rechtlich dünnem Eis, denn etwas ganz Ähnliches sollte ich vor einigen Wochen von GMX zum Geburtstag "geschenkt" bekommen - zwar keine Clubmitgliedschaft, aber doch ein kostenpflichtiges Angebot, das sich nach 3 Monaten automatisch(!) vom Geschenk in Löhnware umgewandelt hätte.
Allerdings wurde auf die Bedingungen klar und deutlich hingewiesen, es war eindeutig, dass ich hätte kündigen müssen. Fand ich trotzdem nicht nett. Entweder man schenkt jemandem etwas oder man lässt es sein.
CU
Olaf
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Sehr heiter wieder die Diskussion bezüglich Unterhalt, die aus dem verlinkten Artikel entstanden ist.
Könnte auch hier im Forum so abgelaufen sein. Das beruhigt, dass wir hier in der Beziehung nicht anders sind als die Anderen !