Hallo,
tut mir leid, wenn das arrogant klingt, aber die Rechtslage hat hier keiner einigermassen zutreffend dargelegt.
Als Privatmann habe ich einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer und damit basta. Der kann den Anspruch durch Geld zurück, durch Reparatur, oder durch Tausch gegen ein Neugerät erfüllen. Ob er sich dazu des Herstellers, oder der MickeyMouse oder des lieben Gottes bedient, ist seine Sache und braucht den Kunden nicht zu interessieren.
Über die zulässige Reparaturdauer gibt es keine eindeutige Festlegung in der Rechtssprechung. Ich würde nach längstens 2 Wochen per Brief mit Zustellungsurkunde eine Nachfrist von 2 Wochen setzen und dann die Rückgängigmachung des Kaufs "Wandelung" fordern.
Mehr Wettbewerb durch Best.Buy?
Ganz schön naiv!
Wer das glaubt, war wohl schon lange nicht mehr beim Fach-Einzelhandel.
Die Großen verdrängen die Kleinen und können dann schalten und walten.
Entweder mit überhöhten Preisen wie schon längst bei Weißer Ware oder mit schlechter Qualität wie bei Medion.
Grüße
Gerhard