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Massenabmahnungen: 200 Euro pro IP-Adresse

gelöscht_84526 / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Auszug aus dem Bericht bei Spiegel Online:

Der letzte Woche veröffentlichte Beschluss des LG Köln (wonach schon gewerblich handelt, wer nur ein Album in einer Tauschbörse anbietet) birgt Sprengstoff: In ihm veranschlagt das Gericht 200 Euro Gerichtskosten pro Auskunft, wer der Anschlussinhaber hinter einer bestimmten IP-Adresse ist. Das könnte das Ende der Massenabmahnungen der Rechteinhaber bedeuten.

Hier geht es zum vollständigen Bericht: Klick.

Ich weiß nicht, ob ich das nun gut oder schlecht finden soll. Gut könnte es sein, weil sich die Content-Industrie dadurch vielleicht zweimal überlegt, ob sie beim Gericht eine Auskunft beantragt. Schlecht deswegen, weil die Kosten an die (möglicherweise zu Unrecht) Beschuldigten weitergegeben werden - wobei man allerdings bedenken muss, dass die erste Abmahnung ja nicht teurer als 100 Euro sein darf/kann...

Gruß
K.-H.

Synthetic_codes InvisibleBot „ Genau da liegt das Problem, denn die bisherigen Bemühungen der...“
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Noch besser...
Ich sitze in einer UMTS Leitung. Ich habe für mich eine private IP aus dem 10.0.0.0 netz die von O2 geroutet wird. Für evtle urheberrechtsverletzungen kommen bei mir dann etwa 500.000 O2 Kunden in verdacht.