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Massenabmahnungen: 200 Euro pro IP-Adresse

gelöscht_84526 / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Auszug aus dem Bericht bei Spiegel Online:

Der letzte Woche veröffentlichte Beschluss des LG Köln (wonach schon gewerblich handelt, wer nur ein Album in einer Tauschbörse anbietet) birgt Sprengstoff: In ihm veranschlagt das Gericht 200 Euro Gerichtskosten pro Auskunft, wer der Anschlussinhaber hinter einer bestimmten IP-Adresse ist. Das könnte das Ende der Massenabmahnungen der Rechteinhaber bedeuten.

Hier geht es zum vollständigen Bericht: Klick.

Ich weiß nicht, ob ich das nun gut oder schlecht finden soll. Gut könnte es sein, weil sich die Content-Industrie dadurch vielleicht zweimal überlegt, ob sie beim Gericht eine Auskunft beantragt. Schlecht deswegen, weil die Kosten an die (möglicherweise zu Unrecht) Beschuldigten weitergegeben werden - wobei man allerdings bedenken muss, dass die erste Abmahnung ja nicht teurer als 100 Euro sein darf/kann...

Gruß
K.-H.

Borlander gelöscht_84526 „Massenabmahnungen: 200 Euro pro IP-Adresse“
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Schlecht deswegen, weil die Kosten an die (möglicherweise zu Unrecht) Beschuldigten weitergegeben werden
Aktuell fallen die entstehenden Kosten der Allgemeinheit zur Last. Wenn in Zukunft der Verursacher zahlen muß sehe ich das eher als Vorteil. Es muß natürlich zweifelsfrei festgestellt werden wer der Verursacher ist. Bis dahin wird der Antragsteller das Geld vorstrecken müssen...