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Massenabmahnungen: 200 Euro pro IP-Adresse

gelöscht_84526 / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Auszug aus dem Bericht bei Spiegel Online:

Der letzte Woche veröffentlichte Beschluss des LG Köln (wonach schon gewerblich handelt, wer nur ein Album in einer Tauschbörse anbietet) birgt Sprengstoff: In ihm veranschlagt das Gericht 200 Euro Gerichtskosten pro Auskunft, wer der Anschlussinhaber hinter einer bestimmten IP-Adresse ist. Das könnte das Ende der Massenabmahnungen der Rechteinhaber bedeuten.

Hier geht es zum vollständigen Bericht: Klick.

Ich weiß nicht, ob ich das nun gut oder schlecht finden soll. Gut könnte es sein, weil sich die Content-Industrie dadurch vielleicht zweimal überlegt, ob sie beim Gericht eine Auskunft beantragt. Schlecht deswegen, weil die Kosten an die (möglicherweise zu Unrecht) Beschuldigten weitergegeben werden - wobei man allerdings bedenken muss, dass die erste Abmahnung ja nicht teurer als 100 Euro sein darf/kann...

Gruß
K.-H.

InvisibleBot Borlander „ Aktuell fallen die entstehenden Kosten der Allgemeinheit zur Last. Wenn in...“
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Es muß natürlich zweifelsfrei festgestellt werden wer der Verursacher ist.

Genau da liegt das Problem, denn die bisherigen Bemühungen der Content-Industrie sind ja nicht gerade darauf ausgerichtet den wirklich Schuldigen zu finden. Vielmehr wird irgendjemand gesucht, den man verantwortlich machen kann. Der wird dann mit einer juristischen Drohkulisse und diversen rechtlichen Winkelzügen konfrontiert, Stichwort offenes WLAN und Störerhaftung. Mir ist kein Fall bekannt, in dem versucht wurde den wirklich Schuldigen zu ermitteln, es wurde immer nur einfach der Inhaber der IP-Adresse verklagt.