wieviel muss man bei verbraucherschutz eine beratung bezahlen?laut ihrem homepage
zitiere:Für unsere Arbeit sind wir deshalb auf Einnahmen durch die Kostenbeteiligung der Ratsuchenden für die Beratung und auf Spenden angewiesen.
direkter link zu diesem teil http://www.verbraucher.de/spenden/start.html
wir diskutieren ja über abzocke im internet, muss man auch noch bei verbraucherschutz etwas bezahlen, obwohl man opfer ist, oder wissen will ob eine firma schon mit solchem praktiken aufgefallen ist?
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@ Kara5: Sag doch gleich, dass es um Abmahnanwälte geht. Aber selbst da brauchst Du mit ein wenig Rechercheaufwand und gesundem Menschenverstand i. d. R. keinen Anwalt und keine Rechtsberatung. Gib in eine Suchmaschine den Namen des betreffenden Büro's/Anwalts ein und Du wirst in 99,998 % der Fälle fündig. Meist gibt es hierzu ellenlange Treads aus denen Du ziemlich genau die zu erwartenden Schritte abschätzen kannst.
Wenn sich Person X sicher ist eine ordnungsgemäße Site zu betreiben, und wie man sowas aufbaut findet man zuhauf im Netz, würde ich an deren Stelle den Schwachfug eines Winkeladvokaten kurz, knapp, schriftlich und entschieden zurück weisen, verbunden mit der Aufforderung, die Behauptung auch in Zukunft zu unterlassen. Sofern der Abmahner einem weiter auf die Nerven tritt, käme meinerseits keine weitere Reaktion. Niemals würde ich insbesondere eine ungerechtfertigte Unterlassungserklärung unterschreiben, weil das schon ein Schuldeingeständnis darstellt. Und viele Unterlassungserklärungen stellen gerade auf Einschüchterung ab, so nach dem Motto, es ist billiger die Unterlassung zu unterschreiben und die geltend gemachten Aufwendungen des Abmahnanwalts zu zahlen, als sich mit horrenden Schadenersatzforderungen konfrontiert zu sehen.
Wer dennoch meint einen Anspruch gegen mich geltend machen zu müssen, möge bitte das zuständige Gericht bemühen und dort seine Vorwürfe beweisen. Und erst ab diesem Zeitpunkt braucht Otto Normalbürger normalerweise anwaltliche Hilfe. Aber wenn man es sich zutraut, kann man sich in deutschen Landen in der Regel noch im ersten Rechtszug (es gibt ein paar wenige Ausnahmen) selbst vertreten.