wieviel muss man bei verbraucherschutz eine beratung bezahlen?laut ihrem homepage
zitiere:Für unsere Arbeit sind wir deshalb auf Einnahmen durch die Kostenbeteiligung der Ratsuchenden für die Beratung und auf Spenden angewiesen.
direkter link zu diesem teil http://www.verbraucher.de/spenden/start.html
wir diskutieren ja über abzocke im internet, muss man auch noch bei verbraucherschutz etwas bezahlen, obwohl man opfer ist, oder wissen will ob eine firma schon mit solchem praktiken aufgefallen ist?
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Klar kostet VBZ Geld.
Mnaja, Du musst schon unterscheiden. Wenn Du einfach telefonisch eine kurze Anfrage stellst, ob die Firma XY mit der Masche ABC schon aufgefallen ist, dann wirst Du dafür nix abdrücken.
Wenn Du aber eine Beratung möchtest, die Betonung liegt auf Beratung, dann kann das u. a. auch eine Rechtsberatung sein. Wieso soll die bei der Verbraucherschutzzentrale kostenlos sein. Die Leutz dort arbeiten doch nicht nur aus Hobby, die müssen in der Regel genau wie Du und ich für Ihren Lebensunterhalt sorgen.
Ich frage mich in letzter Zeit immer häufiger, wieso jemand, der in einer wie auch immer gearteten Art und Weise eine Benachteiligung erfahren hat, für sich das Recht in Anspruch nimmt, ein Anrecht auf kostenlose Leistungen zu haben, die dann durch die Gesellschaft zu begleichen ist.
So, nun nehmt mich auseinander.
Nein, machen wir (ich) nicht. Recht hasst du.
Wir leben in einer Mitnahmegesellschaft - alles mitnehmen wenns/weils nichts kostet, egal ob man es braucht, oder nicht.
es geht darum das beschädigte sich dort rat suchen und keine gutverdienende oder reiche.
z.b. wenn person x wegen sein privat webseite ungerecht gemahnt wird,
muss er entweder dieses mahnung bezahlen
oder er muss zum anwalt was ihm wieder kostet, verbraucherschutz kostet ihm ebenfalls geld.
also ob man recht gemahnt wurde oder nicht man muss am ende trotzdem bezahlen.
nur die höhe der summe ändert sich.
warum es kostenlos sein sollte, weil das kein einzelfall mehr ist sondern häufig als abzocke benutzt wird, sogar auch vom anwälte.
beste beispiel ist schufa, ich finde schon das man 1 mal im jahr eine kostenlose einsicht haben sollte.
keine seltenheit, das irgendwelche ohne aufwand zu machen irgendwelche einträge dort setzt, da muss man wieder sich bemühen das loszuwerden.
@speddy27 es ist nicht alles wie früher, heute ist geiz ist geil und streber sein cool. zumindest ab dem ersten job worauf man hohes gehalt hat.
@ Kara5: Sag doch gleich, dass es um Abmahnanwälte geht. Aber selbst da brauchst Du mit ein wenig Rechercheaufwand und gesundem Menschenverstand i. d. R. keinen Anwalt und keine Rechtsberatung. Gib in eine Suchmaschine den Namen des betreffenden Büro's/Anwalts ein und Du wirst in 99,998 % der Fälle fündig. Meist gibt es hierzu ellenlange Treads aus denen Du ziemlich genau die zu erwartenden Schritte abschätzen kannst.
Wenn sich Person X sicher ist eine ordnungsgemäße Site zu betreiben, und wie man sowas aufbaut findet man zuhauf im Netz, würde ich an deren Stelle den Schwachfug eines Winkeladvokaten kurz, knapp, schriftlich und entschieden zurück weisen, verbunden mit der Aufforderung, die Behauptung auch in Zukunft zu unterlassen. Sofern der Abmahner einem weiter auf die Nerven tritt, käme meinerseits keine weitere Reaktion. Niemals würde ich insbesondere eine ungerechtfertigte Unterlassungserklärung unterschreiben, weil das schon ein Schuldeingeständnis darstellt. Und viele Unterlassungserklärungen stellen gerade auf Einschüchterung ab, so nach dem Motto, es ist billiger die Unterlassung zu unterschreiben und die geltend gemachten Aufwendungen des Abmahnanwalts zu zahlen, als sich mit horrenden Schadenersatzforderungen konfrontiert zu sehen.
Wer dennoch meint einen Anspruch gegen mich geltend machen zu müssen, möge bitte das zuständige Gericht bemühen und dort seine Vorwürfe beweisen. Und erst ab diesem Zeitpunkt braucht Otto Normalbürger normalerweise anwaltliche Hilfe. Aber wenn man es sich zutraut, kann man sich in deutschen Landen in der Regel noch im ersten Rechtszug (es gibt ein paar wenige Ausnahmen) selbst vertreten.
Die unterlassungserklärung ist an sich aber ein richtiger schritt, man sllte sie aber so formulieren das daraus keine Schuldeingeständniss ableitbar ist - also nicht unbedingt die die der abmahnende Anwalt mitschickt.
Wenn ein wirklich Unschuldiger gemahnt werden kann und sogar Drohungen mit Inkasso erhält (Namensdppelgänger) und jedesmal eine enormen Aufwand betreiben muß um das richtig zu stellen und der Staat nicht gewillt ist oder es einfach nicht kann, dies zu unterbinden und zu helfen,
dann sehe ich nicht ein das man (erstreckt sich über 12 Jahre) lt.TV Sendung dann auch noch selber, dafür das man unschuldig am Pranger steht, auch noch enorm viel Zeit und Geld aufbringen muß um Recht wieder herzustellen.
Denn eine "Benachteiligung" erfahren heißt staatlich geduldetes Unrecht, dafür zur Herstellung des Rechts muß dieser auch eintreten oder es unterbinden.
Gruß
Manfred
Man kann telephonisch um fundierten Rat suchen per teuerer Telephonnummer oder um eine sehr ausführluiche Beratung die noch mehr Geld kostet.
Telephonauskunkt z.B.
Die Rechtsberatung sowie die Versicherungsberatung kosten 2 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz der Deutschen Telekom AG
Es ist klar, früher war es mal kostenlos, nur hat sich der Bund aus der Finanzierung zurückgezogen, und dann müssen die Verbraucherberatungen auch schauen wie diese Ihre Spezialisten bezahlen können.
Geht es in Deinem Fall um Abzocke ? Dann habe ich Dir direkte Links.