Es könnte passieren, dass sich in näherer Zukunft Kunden an euch wenden, weil sie Post von der Rentenkasse bezüglich Beiträgen zur Künstler-Sozialkasse bekamen, sofern es nicht schon passiert ist. Wahrscheinlich werden eure Kunden, denen dies passiert ist auch etwas säuerlich sein, falls ihr sie nicht schon darauf vorbereitet hattet.
Hintergrund der Sache ist, dass seit 2007 die Rentenkasse stellvertretend die Erhebung der Sozialbeiträge für die Künstler-Sozialkasse übernommen hat und dies ziemlich eifrig betreibt (im Gegensatz zu vorher) und diese Beiträge bis 5 Jahre rückwirkend erhoben werden.
Diese Beiträge werden auf alle künstlerischen, gestalterischen und publizistischen Leistungen selbständiger "Künstler" fällig, wenn ein Unternehmen solche Leistungen regelmäßig in Anspruch nimmt und sind vergleichbar dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung normaler Angestellter. Allerdings ist die Künstlersozialkasse etwas schizophren. Lange Zeit hat sie beansprucht, dass auch Leistungen von Webdesignern in diesen Bereich fallen, hat Webdesignern allerdings den Zugang zur Künstlersozialkasse verwehrt. Das bedeutet, sie hat zwar bei den Auftraggebern die Beiträge eingezogen, Webdesigner jedoch nicht aufgenommen. Diese Praxis wurde vom BSG (Bundessozialgericht) unterbunden, die Kasse steht nun auch Webdesignern offen und man kann sich als Webdesigner (sofern man die Anforderungen erfüllt) über die Künstlersozialkasse Sozialversichern (was den Vorteil hat, dass man nur die Hälfte der Beiträge selbst tragen muss).
Es ist jedoch unerheblich für eure Kunden, ob ihr als Dienstleister bei der Künstlersozialkasse versichert seid, die Beiträge für eure Auftraggeber werden unabhängig davon fällig! Deswegen ist es auch durchaus sinnvoll im Sinne eurer Kunden, wenn Verträge über Dienstleistungen so aufgeteilt sind, dass Leistungen die dem Webdesign zugerechnet werden (bzw. allgemeiner "künstlerischer", "gestalterischer" und "publizistischer" Bereiche) gesondert von technischen Leistungen wie Programmierung, Wartung oder Beratung gesondert abgerechnet werden, denn die Beiträge errechnen sich prozentual nach dem (Netto)-Volumen (derzeit afaik ca. 5%).