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Mal eine Info für alle selbständigen Webdesigner

xafford / 8 Antworten / Baumansicht Nickles

Es könnte passieren, dass sich in näherer Zukunft Kunden an euch wenden, weil sie Post von der Rentenkasse bezüglich Beiträgen zur Künstler-Sozialkasse bekamen, sofern es nicht schon passiert ist. Wahrscheinlich werden eure Kunden, denen dies passiert ist auch etwas säuerlich sein, falls ihr sie nicht schon darauf vorbereitet hattet.

Hintergrund der Sache ist, dass seit 2007 die Rentenkasse stellvertretend die Erhebung der Sozialbeiträge für die Künstler-Sozialkasse übernommen hat und dies ziemlich eifrig betreibt (im Gegensatz zu vorher) und diese Beiträge bis 5 Jahre rückwirkend erhoben werden.

Diese Beiträge werden auf alle künstlerischen, gestalterischen und publizistischen Leistungen selbständiger "Künstler" fällig, wenn ein Unternehmen solche Leistungen regelmäßig in Anspruch nimmt und sind vergleichbar dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung normaler Angestellter. Allerdings ist die Künstlersozialkasse etwas schizophren. Lange Zeit hat sie beansprucht, dass auch Leistungen von Webdesignern in diesen Bereich fallen, hat Webdesignern allerdings den Zugang zur Künstlersozialkasse verwehrt. Das bedeutet, sie hat zwar bei den Auftraggebern die Beiträge eingezogen, Webdesigner jedoch nicht aufgenommen. Diese Praxis wurde vom BSG (Bundessozialgericht) unterbunden, die Kasse steht nun auch Webdesignern offen und man kann sich als Webdesigner (sofern man die Anforderungen erfüllt) über die Künstlersozialkasse Sozialversichern (was den Vorteil hat, dass man nur die Hälfte der Beiträge selbst tragen muss).

Es ist jedoch unerheblich für eure Kunden, ob ihr als Dienstleister bei der Künstlersozialkasse versichert seid, die Beiträge für eure Auftraggeber werden unabhängig davon fällig! Deswegen ist es auch durchaus sinnvoll im Sinne eurer Kunden, wenn Verträge über Dienstleistungen so aufgeteilt sind, dass Leistungen die dem Webdesign zugerechnet werden (bzw. allgemeiner "künstlerischer", "gestalterischer" und "publizistischer" Bereiche) gesondert von technischen Leistungen wie Programmierung, Wartung oder Beratung gesondert abgerechnet werden, denn die Beiträge errechnen sich prozentual nach dem (Netto)-Volumen (derzeit afaik ca. 5%).

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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ewbayern xafford „Mal eine Info für alle selbständigen Webdesigner“
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Hallo xafford,

es würde mich mal interessieren, woher Du diese Infos hast und warum nach Deiner Meinung jeder selbständige Webdesigner gleich Künstler ist und unter diese Regelung fällt.

In der Info der Künstler-Sozialkasse wird von Webdesignern nichts gesagt:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/faqfuerunternehmenundverwerter.php

Außerdem stellt sich mir die Frage: ist die effektiv ausgeführte Tätigkeit laut Rechnung das endscheidende Kriterium oder spielt dabei die Gewerbeform ( also die Beschreibung des Gewerbes in der Gewerbeanmeldung ) auch eine Rolle?

Für weitere Infos wäre ich dankbar.

Gruß
ewbayern

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xafford ewbayern „Hallo xafford, es würde mich mal interessieren, woher Du diese Infos hast und...“
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Hallo ewbayern,

es würde mich mal interessieren, woher Du diese Infos hast und warum nach Deiner Meinung jeder selbständige Webdesigner gleich Künstler ist und unter diese Regelung fällt.

Das ist leider nicht meine Meinung, sondern die der Künstlersozialkasse und auch die des Bundessozialgerichtes:

www.kunstrecht.de (der letzte Absatz fasst s zusammen)

www.betriebsausgabe.de

www.selbststaendigentipps.de

Aber auch die Rentenkasse, die mittlerweile mit der Erhebung beauftragt ist gibt darüber Auskunft:

www.deutsche-rentenversicherung.de (u.a. Seite 15 oben)

In der Info der Künstler-Sozialkasse wird von Webdesignern nichts gesagt:

Das ist auch nicht wirklich verwunderlich. Die Künstlersozialkasse hat sich auch lange mit Händen und Füßen gewehrt, Webdesigner in die Kasse aufzunehmen, was sie jedoch nicht daran hinderte die Beiträge für deren leistungen zu erheben.

Außerdem stellt sich mir die Frage: ist die effektiv ausgeführte Tätigkeit laut Rechnung das endscheidende Kriterium oder spielt dabei die Gewerbeform ( also die Beschreibung des Gewerbes in der Gewerbeanmeldung ) auch eine Rolle?

Meines Wissens zählt nur die ausgeführte Tätigkeit eine Rolle, aber eine hundertprozentige Auskunft kann ich Dir da nicht geben. Zudem scheint zwar nicht die "Gewerbeform", wohl aber die "Geschäftsform" des AuftragNEHMERS eine Rolle zu spielen... hast Du eine GmbH oder eine AG, so wird die Abgabe wohl nicht fällig.

Für weitere Infos wäre ich dankbar.

Die obigen Links sollten grob ein paar Dinge klären, ansonsten findest Du bei Google unter der Suche nach "Künstlersozialabgabe Künstlersozialkasse Webdesigner" jede Menge Quellen.

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ewbayern xafford „Hallo ewbayern, Das ist leider nicht meine Meinung, sondern die der...“
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Hallo xafford,

herzlichen Dank für das schnelle Feedback und die Links, werde mich dann mal schlau machen.

Nun stellt sich mir aber noch die Frage: woher weiß denn überhaupt die Rentenkasse, dass jemand als Webdesigner eine Rechnung ausgestellt hat?

Gruß
ewbayern

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xafford ewbayern „Hallo xafford, herzlichen Dank für das schnelle Feedback und die Links, werde...“
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Nun stellt sich mir aber noch die Frage: woher weiß denn überhaupt die Rentenkasse, dass jemand als Webdesigner eine Rechnung ausgestellt hat?

Tja, so weit ich gelesen habe hat die Rentenkasse dafür knapp 1.300 Leute (!) und angeblich machen die das auf die gute alte Methode: Sie surfen Seiten deutscher Unternehmen ab und schauen im Impressum und bei Copyrighthinweisen nach Urhebern.

Es kann natürlich auch sein, dass das Finanzamt da hilfreich zur Seite steht.
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Michael Nickles xafford „ Tja, so weit ich gelesen habe hat die Rentenkasse dafür knapp 1.300 Leute !...“
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Kann Xafford in allen Punkten zustimmen. Aktuell treibt die KSK zig kleine Unternehmen in die Pleite, weil sie ihre Forderung bis zu FÜNF JAHRE rückwirkend stellen können! Die Sauerrei dabei ist, dass die meisten KSK-pflichtigen Unternehmen nicht mal wissen, dass die KSK existiert.

Ich bin jetzt besser ruhig - ich habe bereits einen Aktenordner voll mit Schriftverkehr mit der KSK - und bald werde ich den nächsten füllen müssen. Wer von denen Post kriegt, dem kann ich nur einen guten Rat geben: SOFORT einen KSK-kundigen Rechtsanwalt einschalten, auf KEINEN FALL selbst antworten. Die Formulare der KSK sind so gestalltet, dass man IMMER reinfällt, wenn man sie selbst ausfüllt!

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ewbayern Michael Nickles „Kann Xafford in allen Punkten zustimmen. Aktuell treibt die KSK zig kleine...“
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Na ja, da kann man wirklich nur den Kopf schütteln.
Hoffentlich ist das nicht auch schon künstlerische Tätigkeit!

Ansonsten ist es wohl besser, sich wie Michael zu verhalten:
"Ruhig sein", - das hatten wir ja schon vor 200 Jahren mal:
"Ruhe ist die erste Bürgerpflicht!"
Wir werden uns wohl wieder daran gewöhnen müssen.

ewbayern

P.S.: Danke Xafford, dass Du dieses Thema hier bekannt gemacht hast!


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Data Junkey xafford „Mal eine Info für alle selbständigen Webdesigner“
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Whow Xafford. Ich habe gleich 2 gute Bekannte, die davon direkt betroffen sind. Werde das gleich weiterleiten.

Allerbesten Dank Xafford. ;)

Gruß, Thomas

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Infos-Lanzarote Data Junkey „Whow Xafford. Ich habe gleich 2 gute Bekannte, die davon direkt betroffen sind....“
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GEZ, IHK und Handwerkskammer lassen grüssen. Da sach mir noch einer Selbständig in Deutschland würde sich lohnen!

Braucht jemad ne Adresse auf Lanzarote? ;-)

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