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Mal eine Info für alle selbständigen Webdesigner

xafford / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Es könnte passieren, dass sich in näherer Zukunft Kunden an euch wenden, weil sie Post von der Rentenkasse bezüglich Beiträgen zur Künstler-Sozialkasse bekamen, sofern es nicht schon passiert ist. Wahrscheinlich werden eure Kunden, denen dies passiert ist auch etwas säuerlich sein, falls ihr sie nicht schon darauf vorbereitet hattet.

Hintergrund der Sache ist, dass seit 2007 die Rentenkasse stellvertretend die Erhebung der Sozialbeiträge für die Künstler-Sozialkasse übernommen hat und dies ziemlich eifrig betreibt (im Gegensatz zu vorher) und diese Beiträge bis 5 Jahre rückwirkend erhoben werden.

Diese Beiträge werden auf alle künstlerischen, gestalterischen und publizistischen Leistungen selbständiger "Künstler" fällig, wenn ein Unternehmen solche Leistungen regelmäßig in Anspruch nimmt und sind vergleichbar dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung normaler Angestellter. Allerdings ist die Künstlersozialkasse etwas schizophren. Lange Zeit hat sie beansprucht, dass auch Leistungen von Webdesignern in diesen Bereich fallen, hat Webdesignern allerdings den Zugang zur Künstlersozialkasse verwehrt. Das bedeutet, sie hat zwar bei den Auftraggebern die Beiträge eingezogen, Webdesigner jedoch nicht aufgenommen. Diese Praxis wurde vom BSG (Bundessozialgericht) unterbunden, die Kasse steht nun auch Webdesignern offen und man kann sich als Webdesigner (sofern man die Anforderungen erfüllt) über die Künstlersozialkasse Sozialversichern (was den Vorteil hat, dass man nur die Hälfte der Beiträge selbst tragen muss).

Es ist jedoch unerheblich für eure Kunden, ob ihr als Dienstleister bei der Künstlersozialkasse versichert seid, die Beiträge für eure Auftraggeber werden unabhängig davon fällig! Deswegen ist es auch durchaus sinnvoll im Sinne eurer Kunden, wenn Verträge über Dienstleistungen so aufgeteilt sind, dass Leistungen die dem Webdesign zugerechnet werden (bzw. allgemeiner "künstlerischer", "gestalterischer" und "publizistischer" Bereiche) gesondert von technischen Leistungen wie Programmierung, Wartung oder Beratung gesondert abgerechnet werden, denn die Beiträge errechnen sich prozentual nach dem (Netto)-Volumen (derzeit afaik ca. 5%).

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xafford ewbayern „Hallo xafford, es würde mich mal interessieren, woher Du diese Infos hast und...“
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Hallo ewbayern,

es würde mich mal interessieren, woher Du diese Infos hast und warum nach Deiner Meinung jeder selbständige Webdesigner gleich Künstler ist und unter diese Regelung fällt.

Das ist leider nicht meine Meinung, sondern die der Künstlersozialkasse und auch die des Bundessozialgerichtes:

www.kunstrecht.de (der letzte Absatz fasst s zusammen)

www.betriebsausgabe.de

www.selbststaendigentipps.de

Aber auch die Rentenkasse, die mittlerweile mit der Erhebung beauftragt ist gibt darüber Auskunft:

www.deutsche-rentenversicherung.de (u.a. Seite 15 oben)

In der Info der Künstler-Sozialkasse wird von Webdesignern nichts gesagt:

Das ist auch nicht wirklich verwunderlich. Die Künstlersozialkasse hat sich auch lange mit Händen und Füßen gewehrt, Webdesigner in die Kasse aufzunehmen, was sie jedoch nicht daran hinderte die Beiträge für deren leistungen zu erheben.

Außerdem stellt sich mir die Frage: ist die effektiv ausgeführte Tätigkeit laut Rechnung das endscheidende Kriterium oder spielt dabei die Gewerbeform ( also die Beschreibung des Gewerbes in der Gewerbeanmeldung ) auch eine Rolle?

Meines Wissens zählt nur die ausgeführte Tätigkeit eine Rolle, aber eine hundertprozentige Auskunft kann ich Dir da nicht geben. Zudem scheint zwar nicht die "Gewerbeform", wohl aber die "Geschäftsform" des AuftragNEHMERS eine Rolle zu spielen... hast Du eine GmbH oder eine AG, so wird die Abgabe wohl nicht fällig.

Für weitere Infos wäre ich dankbar.

Die obigen Links sollten grob ein paar Dinge klären, ansonsten findest Du bei Google unter der Suche nach "Künstlersozialabgabe Künstlersozialkasse Webdesigner" jede Menge Quellen.

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