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News: Wichtiges Gerichtsurteil

Zusätzliche GEZ-Gebühr rechtswidrig

neanderix / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) erhebt für PCs, die in einer Privatwohnung ausnahmlos beruflich genutzt werden, oftmals zusätzliche Gebühren, obwohl bereits die anderen Empfangsgeräte dieser Wohnung gemeldet sind.

Diese Extragebühr ist rechtswidrig. So hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch entschieden (Az. 4 A 149/07). Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb von einem Monat Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragen.

Quelle: Heise.de

Neanderix meint: Hoffentlich wird das Urteil nicht von der Berufungsinstanz gekippt.

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Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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Crazy Eye Olaf19 „Der ÖR ist ein Spielzeug unserer Politker!“
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Und haargenau das ist er nie gewesen! Die öffentlich-rechtlichen Anstalten waren immer schon ein Spielzeug unserer Parteien. Da musst du schon ein CDU- oder SPD-Parteibuch haben, wenn du nur den Fußboden saugen willst...

Sobald du es aber tust mußt du es aber abgeben, damit du den laden nicht in verruf bringst parteiisch zu sein^^
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