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News: Wichtiges Gerichtsurteil

Zusätzliche GEZ-Gebühr rechtswidrig

neanderix / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) erhebt für PCs, die in einer Privatwohnung ausnahmlos beruflich genutzt werden, oftmals zusätzliche Gebühren, obwohl bereits die anderen Empfangsgeräte dieser Wohnung gemeldet sind.

Diese Extragebühr ist rechtswidrig. So hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einer Verwaltungsrechtssache am heutigen Mittwoch entschieden (Az. 4 A 149/07). Gegen das Urteil kann der NDR innerhalb von einem Monat Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg beantragen.

Quelle: Heise.de

Neanderix meint: Hoffentlich wird das Urteil nicht von der Berufungsinstanz gekippt.

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Computers are like airconditioners - they stop working properly when you open Windows Ich bin unschuldig, ich habe sie nicht gewählt!
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Tuxus RedRed2x „ Dem ist so nicht. Wenn mehrere Personen einer Familie Einkommen erzielen, dann...“
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"Ich finde "weg mit dem Dreck" und eine durch Steuern (ähnlich dem Soli) finanzierte Öffentlich-Rechtliche-Medienlandschaft (ÖR). Dann zahlt jeder nach dem zu versteuernden Einkommen seinen Obulus. Gering Verdienende werden dann weniger belastet, Leute mit höherem Einkommen entsprechend mehr, Firmen ebenso. Jedem ist es doch auch heute schon freigestellt sich durch die ÖRs informieren bzw. unterhalten zu lassen oder eben nicht."
Finde ich auch, aber es gibt ein Problem damit, dass der Rundfunk eindeutig von der Politik getrennt sein muss. Daher die GEZ.
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