Pöse Filesharing-Gängsta?
Wie (unter anderen) winfuture meldet, hat der Berliner Rapper "Bushido" offenbar erfolgreich gegen mehrere Rentner wegen Urheberrechtsverletzungen geklagt.
Das Landgericht Düsseldorf hat am Mittwoch entschieden, dass die Beschuldigten mehrere Lieder und ganze Alben des Skandal-Rappers heruntergeladen und zum Download angeboten hätten. Die Beschuldigten bekundeten, weder zu wissen wer oder was "Bushido" ist, noch die zum Filesharing nötige Software zu besitzen.
Anhand der IP-Adressen wurden jedoch zweifelsfrei die 3 Beschuldigten identifiziert. Schuld an dieser Misere ist offenbar ein nicht gesichertes W-LAN Netz. Das Gericht argumentierte mit "Störerhaftung" und verwies darauf, dass das W-LAN zumindest mit einem Passwort gesichert werden müsste.
Das Stichwort "Störerhaftung" scheint bei deutschen Gerichten richtig gut anzukommen, bedeutet es in diesem Kontext nämlich: Wer sein W-LAN nicht ausreichend sichert (wobei "ausreichend" schlichtweg nicht definiert ist), ist dafür verantwortlich, was Dritte mit seinem Internetzugang anstellen.
Auf die Beklagten wartet nun ein strafrechtlicher Prozess, zudem müssen sie mit erheblichen Verfahrens- und Anwaltskosten rechnen. Im Wiederholungsfall droht eine Geldstrafe bis zu 250.000 Euro.
Der gelernte Lackierer "Bushido", der mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Youssef Ferchichi heißt, ist seinerseits auch alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Mehrere Klagen wegen Nötigung, Körperverletzung und Beleidigung wurden bereits gegen ihn eingereicht.
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Na ja, von allein ist dieser "Bushido", oder wie immer er auch heißen mag bestimmt nicht auf die Idee gekommen, diese Klage einzureichen. Rapper? nannte man das früher nicht stottern? Wie auch immer, in diesem Falle heißt es nicht: Kleinvieh macht auch Mist, sondern eher " Kleinhirn macht auch Mist".
Gruß
Archaeopteryx