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Verfassungsklage gegen Bundesnazis

Redaktion / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Gegen Volkskartei und Ausweiszwang klagt Anwalt Patrick Breyer vor dem Bundesverfassungsgericht. Das seien Relikte aus der Zeit des Nationalsozialismus.

Der Schutz der erhobenen Daten, u.a. Fingerabdrücke und Fotos, sei nicht gewährleistet.

Bei daten-speicherung.de heisst es dazu: "Leider hat die Innenpolitik zunehmend nicht mehr Straftäter im Visier, sondern jeden von uns. Die ausufernden anlasslosen, massenhaften, automatisierten Datenerhebungen (z.B. Identifizierungszwang für Handynutzer), Datenabgleichungen (z.B. biometrische Gesichtsfahndung) und Datenspeicherungen (z.B. TK-Vorratsdatenspeicherung, Passregister) müssen aufhören. Wenn wir in einer freien Gesellschaft leben möchten, ist eine derart breite Erfassung beliebiger Personen ins Blaue hinein nicht hinnehmbar."

Quelle: Daten-Speicherung.de

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asterix5 Redaktion „Verfassungsklage gegen Bundesnazis“
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Keine einzige der Maßnahmen, die aufgeführt sind, gab es zur Zeit des Nationalsozialismus. Deswegen können es auch keine Relikte aus dieser Zeit sein.

Die freiheitsbedrohenden Maßnahmen, die schon in Kraft getreten oder geplant sind, haben eine völlig neue, noch nie da gewesene Dimension. Da verbietet sich jeder geschichtliche Vergleich.

Würde man dennoch vergleichen, käme man zum Ergebnis, daß die Zeit des Nationalsozialismus eine vergleichsweise freiheitliche Zeit war.

\"Als ich nach Deutschland kam, sprach ich nur Englisch - aber weil die deutsche Sprache inzwischen so viele englische Wörter hat, spreche ich jetzt fließend Deutsch!\" (Rudi Carrell)
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Sind Bundesnazis Beamte? fgh443