Das wurde hier ja schon öfters diskutiert, deswegen stelle ich es mal hier rein.
Wenn ein Gerät innerhalb der Garantiezeit kaputt geht und der Händler tauscht es um, dann darf er in Zukunft keine "Abnutzungsgebühr" mehr berechnen.
Artikel: Tagesschau.de.
Na denn.......
Gruß
K.-H.
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für kleinere Händler nach Hinten losgehen, es sei denn diese schließen eine wie auch immer geartete Versicherung ab.
Quelle wird die Kosten auch wieder beim Verbraucher holen.....