Das wurde hier ja schon öfters diskutiert, deswegen stelle ich es mal hier rein.
Wenn ein Gerät innerhalb der Garantiezeit kaputt geht und der Händler tauscht es um, dann darf er in Zukunft keine "Abnutzungsgebühr" mehr berechnen.
Artikel: Tagesschau.de.
Na denn.......
Gruß
K.-H.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
> Wenn ein Gerät innerhalb der Garantiezeit kaputt geht...
Aus dem Kontext ist zu entnehmen, dass hier "Gewährleistung" gemeint sein muss. Weiter unten im Artikel ist außerdem von "Gewährleistungspflicht" die Rede.
Sollten unsere oberschlauen öffentlich-rechtlichen Qualitätsfernsehjournalismus-Apostel eigentlich wissen :-)
CU
Olaf
Aus dem Kontext ist zu entnehmen, dass hier "Gewährleistung" gemeint sein muss. Weiter unten im Artikel ist außerdem von "Gewährleistungspflicht" die Rede.
Sollten unsere oberschlauen öffentlich-rechtlichen Qualitätsfernsehjournalismus-Apostel eigentlich wissen :-)
CU
Olaf