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News: Abhören 2.0

Lidl-Skandal - wie die Stasi

Redaktion / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Lidl-Katastrophe zieht immer weitere Kreise. Jetzt hat sich herausgestellt, dass Kunden, die ihre EC-Geheimnummer eingeben, von Lidl dabei gefilmt wurden.

Aber schon das Abhören der Mitarbeiter soll in das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer eingreifen, 250.000 Euro soll die Höchststrafe sein.

Mehr Infos über diese unerquickliche Geschichte bei heise online.

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Harzer jürgen81 „Irgentwie kommt mir das bekannt vor, nur wurde in der DDR das horch und kuck...“
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Die hiessen in der DDR GHG(Gucken,Horchen,Greifen).
Und stimmt,nur wer aus dem Stand an die Decke springen konnte,
um sich mit einem Ohr an derselben festzusaugen,konnte beim GHG arbeiten.

Gruss

Wenn einer,der mit Mühe kaum gekrochen ist auf einen Baum,schon meint,das er ein Vogel wär,so irrt sich der.(Wilhelm Busch)
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