Wenn sich der erste Trojaner auf dem eigenen Rechner eingenistet hat ist es schon zu spät: Dabei wäre dieser Ärger doch gar nicht nötig, schließlich gibt es für diesen Zweck Firewall - Programme. Genug Schutz vor Angriffen aus dem Internet kann man eigentlich nie haben - und eine Firewall einzusetzen ist keine Zauberei: Zumindest nicht mit dem richtigen Werkzeug. Welches das ist, steht im Bericht. Von Thomas Wölfer.
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Antwort auf die Frage von Troubador vom 06.02. "was passiert wenn ...": Ein Blick auf die Bestimmung des § 240 StGB genügt: Hier winken vom Strafrahmen her bis zu 5 Jahre JVA-Aufenthalt. Dazu Schadensersatz, PC vom Staatsanwalt eingezogen. Unterlassungsklage durch geschädigten User. Gerichts- und Anwaltskosten. Evtl. keine Zulassung mehr bei einem Server, da Dein Name dann ja bekannt ist. Volle Breit- seite ! Schuß ins Knie ! Die Sache lohnt nicht.