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Niederlage für MI .. IP adressen unter Verschluss

thomas71berlin / 2 Antworten / Flachansicht Nickles


die bisherige Praxis, Tauschbörsenteilnehmer über deren IP-Adressen ermitteln zu lassen, sei nach den Karlsruher Vorgaben nicht mehr zulässig.


http://www.jungewelt.de/2008/03-20/025.php
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html

mal sehen wie lange das Urteil bestand hat...
wenn Wahlen etwas ändern würden wären sie verboten! (BRECHT)
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Borlander thomas71berlin „Niederlage für MI .. IP adressen unter Verschluss“
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Ganz so eindeutig ist das wohl aber nicht. Siehe http://www.heise.de/newsticker/meldung/105338
Wenn die Daten zu Abrechnungszwecken oder aus Gründen der Systemsicherheit gespeichert wurden schaut es womöglich anders aus...

Gruß
Borlander

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