Niederlage für MI .. IP adressen unter Verschluss
thomas71berlin / 2 Antworten / Baumansichtdie bisherige Praxis, Tauschbörsenteilnehmer über deren IP-Adressen ermitteln zu lassen, sei nach den Karlsruher Vorgaben nicht mehr zulässig.
http://www.jungewelt.de/2008/03-20/025.php
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html
mal sehen wie lange das Urteil bestand hat...