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Niederlage für MI .. IP adressen unter Verschluss

thomas71berlin / 2 Antworten / Flachansicht Nickles


die bisherige Praxis, Tauschbörsenteilnehmer über deren IP-Adressen ermitteln zu lassen, sei nach den Karlsruher Vorgaben nicht mehr zulässig.


http://www.jungewelt.de/2008/03-20/025.php
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-037.html

mal sehen wie lange das Urteil bestand hat...
wenn Wahlen etwas ändern würden wären sie verboten! (BRECHT)
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