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naja, der Betreff ist meine Patientenverfügung!

libertè / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
das gehört wahrscheinlich nicht auf OT bei Nickles!
Aber, ich suche meine persönliche Verfügung und den Umgang mit der selbigen.
Ich habe schon im "Net" gesucht, aber man wird ja dort Erschlagen von all den Infos, klar, keiner kann mir eine verbindliche Antwort geben aber über eindeutige LINKs, und (kurze Meinungen), Erfahrungen von Euch, währe ich schon dankbar!

nichts füt ungut.. --und macht euch keine unnütze Gedanken..

Liberté
;~)

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gelöscht_152402 peterson „Vorschlag zur Formulierung einer Patientenverfügung“
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Finde das dies ein sehr ernst zu nehmendes und noch mehr vernachlässigtes Thema ist! So hab ich aus purer Nachlässigkeit auch noch keine fertig.
So habe ich mir auch schon diverse Gedanken gemacht, was in einem an sich geeigneten Vordruck noch hinzugefügt werden sollte. Da wäre als erstes der Zusatz, mich unter Abwägung von möglicher Strafe ins Ausland zu verbringen um dort in Würde gegangen zu werden. Sterbehilfe ist ja derzeit wieder ein aktuelles Thema. Man beachte die erhebliche Diskrepanz zwischen Tötung eines Tieres allein aus purem Mitleid, Abtreibung als legales Mittel aber passive/aktive Sterbehilfe bei einem Menschen darf nicht gewährt werden? Auch würde ich Beispiele einbringen die verdeutlichen sollen, wann ich mein Leben als nicht mehr erträglich erachte. Dabei denke ich z.b. an die Gefangenschaft im eigenen Körper ohne jegliche Äusserungsmöglichkeit. Voll dabei und doch irreparabel gelähmt. Ob man da wohl durchdreht, komplett wahnsinnig wird und niemand bekommt es mit? Wann setzt der Wahnsinn ein? Nach drei Tagen? Nach drei Wochen? Wie lange läßt man die Maschinen laufen und hofft auf eine kleine Besserung? Wo es selbst wenn, hinterher heißt, der Patient habe leider doch auch psyschichen Schaden genommen...
Was ist wenn diejenigen (benannten) im Ernstfall einknicken oder unter Druck gesetzt werden, vonder Verfügung abzusehen bzw. noch zu abwarten? Wem kann man diese Verantwortung tatsächlich und unmittelbar übertragen? Wird man bei Äusserungsmöglichkeiten noch ernst genommen wenn man um Hilfe flehen kann? Oder heißt es vielleicht, man ist nicht mehr ernst zu nehmen und übergeht so die Verfügung weil sie nicht konkret genug ausformuliert ist? Wer soll das wissen? Was muß drinstehen, was sollte drinstehen und was kann man wie wasserdicht ausformulieren?

Fragen über Fragen, in der Hoffnung das sie für uns alle hypothetisch bleiben werden!

Gruß

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