Ein DVD-Player für 19 Euro sei kein Lockvogelangebot, befand ein Gericht. Es seien genügend Geräte in den Märkten vorhanden gewesen. Damit, dass einige Märkte förmlich überrannt wurden und die Geräte schon nach kurzer Zeit ausverkauft waren, musste die Kette nicht rechnen.
Der Verbraucherzentrale-Bundesverbandes hatte gegen das Schnäppchen geklagt, weil das Gerät eine Werbeaktion sein sollte, die gegen das Wettbewerbsrecht verstösst.
Dennoch sieht der VZBV ein positives Ergebnis: Das Gericht habe erstmals bestätigt, dass bei Wettbewerbsverstößen die Media-Saturn-Holding und nicht einzelne Elektromärkte zuständig seien. Damit hatte sich die Firma in der Vergangenheit immer herausgeredet.
Quelle: Welt