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News: Illegale Lockvogelangebote

Verbraucher verlieren gegen Mediamarkt

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein DVD-Player für 19 Euro sei kein Lockvogelangebot, befand ein Gericht. Es seien genügend Geräte in den Märkten vorhanden gewesen. Damit, dass einige Märkte förmlich überrannt wurden und die Geräte schon nach kurzer Zeit ausverkauft waren, musste die Kette nicht rechnen.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverbandes hatte gegen das Schnäppchen geklagt, weil das Gerät eine Werbeaktion sein sollte, die gegen das Wettbewerbsrecht verstösst.

Dennoch sieht der VZBV ein positives Ergebnis: Das Gericht habe erstmals bestätigt, dass bei Wettbewerbsverstößen die Media-Saturn-Holding und nicht einzelne Elektromärkte zuständig seien. Damit hatte sich die Firma in der Vergangenheit immer herausgeredet.

Quelle: Welt

Crazy Eye trilliput „Eben, Wettbewerbsverzerrend wird es ja nur, wenn man unter dem Preis verkauft....“
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Wenn der Computerladen A ein Markennetzteil vür eine Hunni vekauft, das nur 40 Euro beim Großhändler gekostet hat (der es wiederum für 20 importierte), und der Laden B dann in einer Aktion das gleiche Teil für 50 Euro verkauft, dann ist das sein gutes Recht, nur ein Sechstel des Gewinns von A zu machen.


Nein auch damit wird er vermutlich verlust machen, Miete, Verkäufer, Putzfrauen, Werbung, Steuern etc. Mit den Produkt macht er nur gewinn wenn die Kunden dann noch mehr kaufen, oder er quasi ein konstanten durchlauf hat ... Und ich vermute mediamakrt hat es aus den ersteren grund gemacht.