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News: Illegale Lockvogelangebote

Verbraucher verlieren gegen Mediamarkt

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Ein DVD-Player für 19 Euro sei kein Lockvogelangebot, befand ein Gericht. Es seien genügend Geräte in den Märkten vorhanden gewesen. Damit, dass einige Märkte förmlich überrannt wurden und die Geräte schon nach kurzer Zeit ausverkauft waren, musste die Kette nicht rechnen.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverbandes hatte gegen das Schnäppchen geklagt, weil das Gerät eine Werbeaktion sein sollte, die gegen das Wettbewerbsrecht verstösst.

Dennoch sieht der VZBV ein positives Ergebnis: Das Gericht habe erstmals bestätigt, dass bei Wettbewerbsverstößen die Media-Saturn-Holding und nicht einzelne Elektromärkte zuständig seien. Damit hatte sich die Firma in der Vergangenheit immer herausgeredet.

Quelle: Welt

Tuxus Redaktion „Verbraucher verlieren gegen Mediamarkt“
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"Das Gericht habe erstmals bestätigt, dass bei Wettbewerbsverstößen die Media-Saturn-Holding und nicht einzelne Elektromärkte zuständig seien. Damit hatte sich die Firma in der Vergangenheit immer herausgeredet."

Das ist sehr wichtig.
Erinnert Ihr Euch noch daran, dass kurz vor Weihnachten letztes Jahr die Elektronikmärkte von Media Internetverkäufer massenhaft abgemahnt haben.
Die Begründung war, dass es schließlich alles einzelne Firmen seien. Dass dies natürlich eine gemeinsam abgesprochene Strategie war, um kurz vor Weihnachten Konkurrenz loszuwerden, war offensichtlich.
Jetzt hat das Gericht bestätigt, dass die Media-Saturn als Holding bei Wettbewerbsverstößen zuständig ist. Das ist nur zu begrüßen.

Im Übrigen wurde Media schon häufiger wegen verbotener Werbepraktiken abgemahnt. Zum Beispiel durften sie nicht mehr behaupten, besonders günstig zu sein, nachdem die Verbaucherzentrale mehrmals feststellte, dass Media zu den teuersten vor Ort gehörte.

Wenn wir die Vebraucherzentrale nicht hätten, wären wir ziemlich übel dran.