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test-vollvers. und urheberrecht

maxx3 / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

wahrscheinlich könnte ich mir die frage selbst beantworten...ich frag aber doch mal nach:


wie viele hab ich ein ghost-image auf lager, in dem das os frisch aufgesetzt und optimal eingerichtet ist...wenn
dann mal wieder alles zugemüllt ist, spiel ich einfach das image zurück.

nun gibt es ja test-vollversionen, den neuen photoshop z.b.....der ja immerhin 1600eur kostet.

wenn ich also regelmäßig das "blanke" image neu aufspiele, könnte ich die testversion immer wieder neu installieren, ohne mich GEZIELT darum zu bemühen...denn ich spiel das image ja aus anderen (besagten) gründen auf....


was sagt ihr dazu ? sollte das als betrug gelten (wovon ich mal ausgehe), wäre dieser zumindest nicht nachweisbar...testversion ist testversion....und neu runterladen geht ja heutzutage in 0,nix



viele grüße, maxx
Dear Mr. Schäuble, please grant me the ability to punch people in the face over Standard TCP/IP.
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chrissv2 Olaf19 „test-vollvers. und urheberrecht“
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Es ist doch etwas vollkommen anderes ob man lediglich die Uhr zurückstellt oder ein Image zurückspielt und die Testversion neu installiert, wobei dann eine neue Testphase beginnt. Rechlich ist dagegen meiner Meinung nach gar nichts zu sagen allerdings ist es recht umständlich. Wenn es nur für ein Programm ist würde sich ein Virtueller PC anbieten

mfg
chris

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hi chrissv2 maxx3
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