etwas anderes wäre meines erachtens auch nicht rechtens.
http://www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-Internet-Gestohlene-Ware-bei-eBay-ersteigert-Freispruch_1687234.html
gruß
normalo
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Wenn man auf die Prozeßkosten schaut, dann hat der 1. Richter ja richtig gehandelt.
*lol*
