etwas anderes wäre meines erachtens auch nicht rechtens.
http://www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-Internet-Gestohlene-Ware-bei-eBay-ersteigert-Freispruch_1687234.html
gruß
normalo
Allgemeines 21.915 Themen, 147.228 Beiträge
Das kommt letztendlich drauf an.
In diesem Fall war es eine Auktion mit geringem Startpreis.
Wäre es eine Festpreisauktion mit einem Preis weit unter dem Einkaufspreis, dann hätte das Gericht anders gesprochen.
