etwas anderes wäre meines erachtens auch nicht rechtens.
http://www.computerbild.de/artikel/cb-Aktuell-Internet-Gestohlene-Ware-bei-eBay-ersteigert-Freispruch_1687234.html
gruß
normalo
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"Das kommt letztendlich drauf an.
In diesem Fall war es eine Auktion mit geringem Startpreis."
Das hätte das erstinstanzliche Gericht aber auch schon sehen müssen....
Gruß
K.-H.
In diesem Fall war es eine Auktion mit geringem Startpreis."
Das hätte das erstinstanzliche Gericht aber auch schon sehen müssen....
Gruß
K.-H.
