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Warnung!

winnigorny1 / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Gebr. Schmidtlein versuchens wieder mal. - Diesmal werben sie sogar bei Google Adwords.

http://www.downloads-frei.com/

Supertoll gemachte Seite, gleich viel juristischer Firlefanz zum Lesen (na ja, sind schließlich RAe, die Herren) und das Übliche - Vertragsbindung, jährliche Abrichtung, fiese Vernebelung von wegen .

Gucken könnt ihr ja gern, aber bitte nichts ausfüllen.

Ganz lecker: Die Formulierungen zum Widerrufsrecht. Die sind so gehalten, dass ein Widerrufsrecht praktisch nicht existenzt ist. - Mann, sind das Füchse!

Ich wollte euch den Text hier eigentlich reinkopieren, aber von der Seite kann man nichts markieren und damit auch nichts kopieren. - Wie geht so was?? Das würde mich mal interessieren. - Die werden irgendwie immer "besser"!

Aaaarrrggg!!! P hulk 8150
dirk42799 winnigorny1 „@ alle: Aua, war wohl noch n büschen früh am Samstagmorgen! - Tja, aber die...“
Optionen

nicht wirklich!
Es ist unzulässig, von den BGB-Regelungen zu Ungunsten der Verbraucher abzuweichen.
Sowas kann auch nicht durch AGB vereinbart werden.

Was bei Annahme einer Leistung entstehen kann, ist ein Erstattungsanspruch. Da die Leistung bei elektronischen Diensten nicht zurückgeb-bar ist, wird´s auf Geld hinauslaufen.

Aber so, wie´s da steht, bekomme ich nicht einmal im Ansatz kalte Füße. ;-)

Gruß,

Dirk