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Warnung!

winnigorny1 / 10 Antworten / Baumansicht Nickles

Die Gebr. Schmidtlein versuchens wieder mal. - Diesmal werben sie sogar bei Google Adwords.

http://www.downloads-frei.com/

Supertoll gemachte Seite, gleich viel juristischer Firlefanz zum Lesen (na ja, sind schließlich RAe, die Herren) und das Übliche - Vertragsbindung, jährliche Abrichtung, fiese Vernebelung von wegen .

Gucken könnt ihr ja gern, aber bitte nichts ausfüllen.

Ganz lecker: Die Formulierungen zum Widerrufsrecht. Die sind so gehalten, dass ein Widerrufsrecht praktisch nicht existenzt ist. - Mann, sind das Füchse!

Ich wollte euch den Text hier eigentlich reinkopieren, aber von der Seite kann man nichts markieren und damit auch nichts kopieren. - Wie geht so was?? Das würde mich mal interessieren. - Die werden irgendwie immer "besser"!

chrissv2 winnigorny1 „Warnung!“
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das sind simple Bilder(*.gif) ;-)

mit dem FF Rechtsklick > Eigenschaften


mfg
chris

hulk 8150 winnigorny1 „Warnung!“
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Wie geht so was??

..das ist kein Text, sondern eine Grafik.
hulk 8150 Nachtrag zu: „Wie geht so was?? ..das ist kein Text, sondern eine Grafik.“
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Aaaarrrggg!!!
;P

chrissv2 hulk 8150 „Aaaarrrggg!!! P“
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"HAHA" würde Nelson jetzt sagen



zu spät ;-)

mfg
chris

rill winnigorny1 „Warnung!“
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Die Gebrüder Schmidtlein sind nach meiner Kenntnis keine RA, sie haben (bzw. hatten immer bisher) einen Dritten im Bunde, "Rechts"anwalt Olaf Tank. Schon erstaunlich, daß die immer noch ihre "Geschäftsmodelle" in Anwendung bringen dürfen ...

Du kannst nichts markieren und kopieren (jedenfalls nicht als Text), weil dies eingefügte Bilder sind, auf die man aber problemlos verlinken kann:







Es stehen die "Konditionen" auch als PDF zur Verfügung.

So gesehen kann ich nicht erkennen, daß hier irgendetwas besonders "schlau" gemacht wurde.


rill

winnigorny1 rill „Trio Gebr. Schmidtlein / Tank“
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@ alle:

Aua, war wohl noch 'n büschen früh am Samstagmorgen! - Tja, aber die Formulierungen sind schon ziemlich "schlau", oder?!

dirk42799 winnigorny1 „@ alle: Aua, war wohl noch n büschen früh am Samstagmorgen! - Tja, aber die...“
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nicht wirklich!
Es ist unzulässig, von den BGB-Regelungen zu Ungunsten der Verbraucher abzuweichen.
Sowas kann auch nicht durch AGB vereinbart werden.

Was bei Annahme einer Leistung entstehen kann, ist ein Erstattungsanspruch. Da die Leistung bei elektronischen Diensten nicht zurückgeb-bar ist, wird´s auf Geld hinauslaufen.

Aber so, wie´s da steht, bekomme ich nicht einmal im Ansatz kalte Füße. ;-)

Gruß,

Dirk

Max Payne dirk42799 „nicht wirklich! Es ist unzulässig, von den BGB-Regelungen zu Ungunsten der...“
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Ich versteh' Deinen Einwand Es ist unzulässig, von den BGB-Regelungen zu Ungunsten der Verbraucher abzuweichen nicht. In den verlinkten Informationen zum Widerrufsrecht steht nichts drin, was nicht auch im BGB steht.

§ 312d BGB:
(1) 1Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. 2Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:

1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
[...]

winnigorny1 Max Payne „Ich versteh Deinen Einwand nicht. In den verlinkten Informationen zum...“
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Aha, Hahaha!

Das ist ja interessant, vor allem der letzte Absatz! - Nun juckt es mich tierisch, da ein paar Downloads zu machen, vorher meinem Anwalt schon mal die Angelegenheit ankündigen, um dann anschließend den Armlöchern ordentlich und gepflegt eine rein zu semmeln!

Das könnte doch tierisch Spaß machen, die mal an den Eiern zu packen!

gelöscht_137978 winnigorny1 „Aha, Hahaha! Das ist ja interessant, vor allem der letzte Absatz! - Nun juckt es...“
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Das könnte doch tierisch Spaß machen, die mal an den Eiern zu packen!

Ähm...das könnte in die Richtung laufen, das du ihnen an die Eier willst und sie dir die deinigen bereits kraulen.....

Wenns den Spaß macht....:P